Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der bekanntesten Formen der Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie zeichnet sich durch folgende Hauptmerkmale aus:
- Juristische Person mit eigenen Rechten und Pflichten
- Mindestgrundkapital von 50.000€, aufgeteilt in Aktien
- Haftungsbeschränkung für Aktionäre
- Komplexe Organisationsstruktur mit drei Hauptorganen: Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung
Die Gründung einer AG erfolgt in mehreren Schritten, von der Vorgründergesellschaft bis zur Eintragung ins Handelsregister. Trotz hoher Anforderungen bietet die AG Vorteile wie Reputation und einfache Übertragbarkeit von Anteilen, hat aber auch Nachteile wie hohen Verwaltungsaufwand.