Anfechtung

 ANFECHTUNG
RGs sind zunächst voll gültig.
Sie werden aber nach einer Anfechtung nachträglich von Anfang an
ungültig (/nichtig).
§ 142 (1) B

Anfechtung

user profile picture

Grey Reacher

636 Followers

159

Teilen

Speichern

Eine Zusammenfassung für das Anfechten von Rechtsgeschäften

 

11/12

Lernzettel

ANFECHTUNG RGs sind zunächst voll gültig. Sie werden aber nach einer Anfechtung nachträglich von Anfang an ungültig (/nichtig). § 142 (1) BGB ANFECHTBARE RGS ARGLISTIGE TÄUSCHUNG Von arglistiger Täuschung spricht man, wenn der/die Täuschende weiß, dass seine/ihre Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (§ 123 (1) BGB). Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 124 (1) BGB innerhalb eines Jahres ab Entdeckung erfolgen Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der WE 10 Jahre verstrichen sind (§ 124 (2) BGB). WIDERRECHTLICHE DROHUNG Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 124 (1) BGB innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Bedrohungslage erfolgen. Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der WE 10 Jahre verstrichen sind (§ 124 (2) BGB). IRRTUM Eigenschaftsirrtum; § 119 (2) BGB: D.h. Fehlen einer „verkehrswesentlichen Eigenschaft" Erklärungsirrtum; § 119 (1) BGB: D.h. der Erklärende selbst verspricht oder verschreibt sich. Übermittlungsirrtum; § 120 BGB: D.h. falsche WE wird übermittelt (z.B. am Telefon bzw. durch weitere Person). Inhaltsirrtum; § 119 (1) BGB: D.h. der Erklärende hat sich über den Inhalt der WE geirrt. Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 121 (1) BGB unverzüglich* nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. ohne schuldhaftes Zögern. RECHTSGESCHÄFT IST NACH ANFECHTUNG RÜCKWIRKEND NICHTIG *unverzüglich NICHT ANFECHTBARE RGS MOTIVIRRTUM D.h. Raus Beweggründen eingehen, die später als falsch erscheinen. Es liegt lediglich ein sogenanntes „Motivirrtum“ vor! Es handelt sich hierbei um ein rechtsunerhebliches Irrtum. Eine Anfechtung ist ausgeschlossen.

Nichts passendes dabei? Erkunde andere Fachbereiche.

Mit uns zu mehr Spaß am Lernen

Lerne mit über 500.000 Lerninhalten von den besten Schüler:innen!
Vernetze dich mit anderen Schüler:innen und helft euch gegenseitig!
Bekomme bessere Noten ohne großen Aufwand!

App herunterladen

user profile picture

Grey Reacher

636 Followers

 ANFECHTUNG
RGs sind zunächst voll gültig.
Sie werden aber nach einer Anfechtung nachträglich von Anfang an
ungültig (/nichtig).
§ 142 (1) B

Öffnen

Eine Zusammenfassung für das Anfechten von Rechtsgeschäften

Ähnliche Knows
Know Grundlagen von Rechtsgeschäften (Vertragsrecht) thumbnail

64

780

Grundlagen von Rechtsgeschäften (Vertragsrecht)

In diesem -pdf-Dokument habe ich anschaulich auf 13 Seiten die Grundlagen von Rechtsgeschäften zusammengefasst. Zahlreiche Übersichten, Beispiele, Erklärungen und Definitionen. Bei Fragen, schreibt mich gern an. :)

Know Grundlagen der Vertragslehre 2 thumbnail

1

62

Grundlagen der Vertragslehre 2

Lernzettel

Know Nichtigkeit und Anfechtung  thumbnail

50

976

Nichtigkeit und Anfechtung

/

Know Rechtliche Grundlagen thumbnail

11

378

Rechtliche Grundlagen

Lernzettel zur Arbeit Rechtliche Grundlagen

Know Rechtliche Grundlagen thumbnail

20

483

Rechtliche Grundlagen

-Willenserklärungen -Rechtsgeschäft -Rechtsfähigkeit -Geschäftsfähigkeit -Anfechtbar und nichtigen Willenserklärungen -Eigentumsübertragung -Eigentumsvorbehalt

Know Gewährleistungsrecht thumbnail

2

171

Gewährleistungsrecht

Prüfschema

ANFECHTUNG RGs sind zunächst voll gültig. Sie werden aber nach einer Anfechtung nachträglich von Anfang an ungültig (/nichtig). § 142 (1) BGB ANFECHTBARE RGS ARGLISTIGE TÄUSCHUNG Von arglistiger Täuschung spricht man, wenn der/die Täuschende weiß, dass seine/ihre Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (§ 123 (1) BGB). Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 124 (1) BGB innerhalb eines Jahres ab Entdeckung erfolgen Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der WE 10 Jahre verstrichen sind (§ 124 (2) BGB). WIDERRECHTLICHE DROHUNG Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 124 (1) BGB innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Bedrohungslage erfolgen. Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der WE 10 Jahre verstrichen sind (§ 124 (2) BGB). IRRTUM Eigenschaftsirrtum; § 119 (2) BGB: D.h. Fehlen einer „verkehrswesentlichen Eigenschaft" Erklärungsirrtum; § 119 (1) BGB: D.h. der Erklärende selbst verspricht oder verschreibt sich. Übermittlungsirrtum; § 120 BGB: D.h. falsche WE wird übermittelt (z.B. am Telefon bzw. durch weitere Person). Inhaltsirrtum; § 119 (1) BGB: D.h. der Erklärende hat sich über den Inhalt der WE geirrt. Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 121 (1) BGB unverzüglich* nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. ohne schuldhaftes Zögern. RECHTSGESCHÄFT IST NACH ANFECHTUNG RÜCKWIRKEND NICHTIG *unverzüglich NICHT ANFECHTBARE RGS MOTIVIRRTUM D.h. Raus Beweggründen eingehen, die später als falsch erscheinen. Es liegt lediglich ein sogenanntes „Motivirrtum“ vor! Es handelt sich hierbei um ein rechtsunerhebliches Irrtum. Eine Anfechtung ist ausgeschlossen.

Nichts passendes dabei? Erkunde andere Fachbereiche.

Mit uns zu mehr Spaß am Lernen

Lerne mit über 500.000 Lerninhalten von den besten Schüler:innen!
Vernetze dich mit anderen Schüler:innen und helft euch gegenseitig!
Bekomme bessere Noten ohne großen Aufwand!

App herunterladen

Knowunity

Schule. Endlich einfach.

App öffnen