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Wirtschaft und Recht /
Inhalt des Vertrags beim Verbrauchsgüterkauf
Grey Reacher
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Zusammenfassung für den Inhalt des Vertrags beim Verbrauchsgüterkauf
11/12
Lernzettel
INHALT DES KAUFVERTRAGS BEIM VERBRAUCHSGÜTERKAUF 1. ART DER WARE Genaue Bezeichnung der Ware 2. QUALITÄT DER WARE GATTUNGSWARE Ware ist der Gattung nach bestimmt. SPEZIESWARE Ganz bestimmte einzigartige Sache. 3. MENGE DER WARE Ganz genau bestimmte Mengen bezeichnung. 4. PREIS DER WARE RABATTE: Mengenrabatt: Reis reduziert sich, wenn man größere Mengen kauft. z.B.: 10 Stück = 15€; 20 Stück = 20€ Sonderrabatt: Rabatt aus bestimmtem Anlass. z.B.: Jubiläumsrabatt Treuerabatt: Rabatt für Kundentreue. Naturalrabatt: Rabatt in Form von Ware (für gleichbleibenden Preis) z.B.: Testpackung zur normalen (gekauften) Zahnpasta BONI: Nachträgliche Preisreduzierung (z.B. Bei Erreichen bestimmter Umsatzziele). 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN SKONTI: Nachlass, wenn innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. z.B.: 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Warenerhalt. ZAHLUNGSFRISTEN: Wenn beim Verbrauchsgüterkauf der Zahlungszeitpunkt nicht bestimmt ist, muss der Käufer sofort nach Übergabe der Ware bezahlen. 6. LIEFERUNGSBEDINGUNGEN BEFÖRDERUNGSAUFWENDUNGEN Käufer bezahlt Versand (Warenschulden = Holschulden). VERPACKUNGSAUFWENDUNGEN Käufer bezahlt Verpackung (Warenschulden = Holschulden). LIEFERFRIST Unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). 7. LEISTUNGSORT Der Leistungsort ist der Ort, an dem der jeweilige Schuldner seine Schuld begleicht. Bedeutung des Leistungsorts für den Warenschuldner (Verkäufer): Sitz des Verkäufers! Warenschulden = Holschulden. Bedeutung des Leistungsorts für den Geldschuldner (Käufer): Sitz des Käufers! Geldschulden = Schickschulden 8. GERICHTSSTAND Bedeutung des Leistungsorts für den Gerichtsstand: Geld - Sitz des Käufers! Ware - Sitz des Verkäufers!
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Inhalt des Vertrags beim Verbrauchsgüterkauf
Grey Reacher
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Zusammenfassung für den Inhalt des Vertrags beim Verbrauchsgüterkauf
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Willenerklärung Form der Rechtsgeschäfte Eigentum und Besitz Mangelhafte Lieferung Rechte des Käufers Erfüllung des Kaufvertrags
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Lernzettel für die Themen Kaufverträge, Besitz und Eigentum, Schlechtleistungen, Leistungsstörungen, Lieferverzüge
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Rechtsfähigkeit Willenserklärung Geschäftsfähigkeit Rechtsgeschäft Vertragsfreiheit und Vertragsbindung Formvorschriften Besitz, Eigentum Nichtigkeit von Rechtsgeschäften Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften Überschuldung
5
Wundert euch nicht wegen der teilweise random gewählten Bilder. Die dienen mir einfach dazu mir den Lernstoff effektiver zu merken xD
2
Prüfschema
8
Themen: - Abschluss des Kaufvertrages - Angebotsinhalte - Erfüllumgsort u. Gefahrenübergang - Vertragsarten - Kaufvertragsarten - Bezugskalkulation
INHALT DES KAUFVERTRAGS BEIM VERBRAUCHSGÜTERKAUF 1. ART DER WARE Genaue Bezeichnung der Ware 2. QUALITÄT DER WARE GATTUNGSWARE Ware ist der Gattung nach bestimmt. SPEZIESWARE Ganz bestimmte einzigartige Sache. 3. MENGE DER WARE Ganz genau bestimmte Mengen bezeichnung. 4. PREIS DER WARE RABATTE: Mengenrabatt: Reis reduziert sich, wenn man größere Mengen kauft. z.B.: 10 Stück = 15€; 20 Stück = 20€ Sonderrabatt: Rabatt aus bestimmtem Anlass. z.B.: Jubiläumsrabatt Treuerabatt: Rabatt für Kundentreue. Naturalrabatt: Rabatt in Form von Ware (für gleichbleibenden Preis) z.B.: Testpackung zur normalen (gekauften) Zahnpasta BONI: Nachträgliche Preisreduzierung (z.B. Bei Erreichen bestimmter Umsatzziele). 5. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN SKONTI: Nachlass, wenn innerhalb einer bestimmten Frist bezahlt wird. z.B.: 2% bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Warenerhalt. ZAHLUNGSFRISTEN: Wenn beim Verbrauchsgüterkauf der Zahlungszeitpunkt nicht bestimmt ist, muss der Käufer sofort nach Übergabe der Ware bezahlen. 6. LIEFERUNGSBEDINGUNGEN BEFÖRDERUNGSAUFWENDUNGEN Käufer bezahlt Versand (Warenschulden = Holschulden). VERPACKUNGSAUFWENDUNGEN Käufer bezahlt Verpackung (Warenschulden = Holschulden). LIEFERFRIST Unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). 7. LEISTUNGSORT Der Leistungsort ist der Ort, an dem der jeweilige Schuldner seine Schuld begleicht. Bedeutung des Leistungsorts für den Warenschuldner (Verkäufer): Sitz des Verkäufers! Warenschulden = Holschulden. Bedeutung des Leistungsorts für den Geldschuldner (Käufer): Sitz des Käufers! Geldschulden = Schickschulden 8. GERICHTSSTAND Bedeutung des Leistungsorts für den Gerichtsstand: Geld - Sitz des Käufers! Ware - Sitz des Verkäufers!
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