Die Europäische Union: Struktur, Geschichte und Entwicklung
Die Europäische Union stellt eine einzigartige supranationale Organisation dar, deren Beschlüsse nicht nur zwischenstaatlich, sondern auch innerhalb der Mitgliedsstaaten bindend sind. Die EU verfügt über keinen Staatsstatus, da ihr sowohl ein Gewaltenmonopol als auch eine eigene Verfassung fehlen.
Definition: Die EU basiert auf drei wesentlichen Säulen: dem gemeinsamen europäischen Binnenmarkt, einer nach außen abgestimmten Handelspolitik und einer teilweise gemeinsamen Währung.
Die historische Entwicklung der EU wurde von verschiedenen Gründungsmotiven getragen. Dazu gehörten der Wunsch nach einem neuen Selbstverständnis, nach Sicherheit und Frieden, nach Freiheit und Mobilität sowie die Hoffnung auf wirtschaftlichen Wohlstand und gemeinsame Macht. Die Welche Institution der EU ist für die Gesetzgebung zuständig? Frage beantwortet sich durch die Kompetenzverteilung: Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung erlaubt der EU nur innerhalb der von den Mitgliedsstaaten übertragenen Zuständigkeiten zu handeln.
Das Subsidiaritätsprinzip regelt, dass die EU in Bereichen ohne ausschließliche Zuständigkeit nur tätig wird, wenn Probleme auf Mitgliedsstaatenebene nicht bewältigt werden können. Der EU-Regulierungsrahmen wird durch das Verhältnismäßigkeitsprinzip ergänzt, wonach EU-Maßnahmen nur so weit gehen dürfen, wie zur Zielerreichung notwendig.