Laden im
Google Play
165
Teilen
Speichern
Zugriff auf alle Dokumente
Werde Teil der Community
Verbessere deine Noten
Mit der Anmeldung akzeptierst du die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzrichtlinie
41
279
11/12
BWL - wichtige Paragraphen
Wichtige Paragraphen in der BWL
3
128
11/12
Willenserklärung
Hier eine kleine Mind Map zum Thema Willenserklärung
141
1645
11/12
Grundlagen von Rechtsgeschäften (Vertragsrecht)
In diesem -pdf-Dokument habe ich anschaulich auf 13 Seiten die Grundlagen von Rechtsgeschäften zusammengefasst. Zahlreiche Übersichten, Beispiele, Erklärungen und Definitionen. Bei Fragen, schreibt mich gern an. :)
21
736
11/12
Vertragsfreiheit
- nichtige und anfechtbare Rechtsgeschäfte
56
1092
11/12
Wirtschaftsgrundladen (Willenserklärung, Rechtsgeschäfte,…)
In diesem Know geht es um: • die Willenserklärung • Rechtsfähigkeit und Geschäftsfähigkeit • einseitiges und mehrseitiges Rechtsgeschäft • anfechtbare Rechtsgeschäfte
26
474
11/12
Anfechtbare Rechtsgeschäfte
Erklärung der Anfechtbaren Rechtsgeschäfte
ANFECHTUNG RGs sind zunächst voll gültig. Sie werden aber nach einer Anfechtung nachträglich von Anfang an ungültig (/nichtig). § 142 (1) BGB ANFECHTBARE RGS ARGLISTIGE TÄUSCHUNG Von arglistiger Täuschung spricht man, wenn der/die Täuschende weiß, dass seine/ihre Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen (§ 123 (1) BGB). Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 124 (1) BGB innerhalb eines Jahres ab Entdeckung erfolgen Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der WE 10 Jahre verstrichen sind (§ 124 (2) BGB). WIDERRECHTLICHE DROHUNG Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 124 (1) BGB innerhalb eines Jahres nach Wegfall der Bedrohungslage erfolgen. Eine Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn seit Abgabe der WE 10 Jahre verstrichen sind (§ 124 (2) BGB). IRRTUM Eigenschaftsirrtum; § 119 (2) BGB: D.h. Fehlen einer „verkehrswesentlichen Eigenschaft" Erklärungsirrtum; § 119 (1) BGB: D.h. der Erklärende selbst verspricht oder verschreibt sich. Übermittlungsirrtum; § 120 BGB: D.h. falsche WE wird übermittelt (z.B. am Telefon bzw. durch weitere Person). Inhaltsirrtum; § 119 (1) BGB: D.h. der Erklärende hat sich über den Inhalt der WE geirrt. Anfechtungsfrist: Die Anfechtung muss nach § 121 (1) BGB unverzüglich* nach Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes erfolgen. ohne schuldhaftes Zögern. RECHTSGESCHÄFT IST NACH ANFECHTUNG RÜCKWIRKEND NICHTIG *unverzüglich NICHT ANFECHTBARE RGS MOTIVIRRTUM D.h. Raus Beweggründen eingehen, die später als falsch erscheinen. Es liegt lediglich ein sogenanntes „Motivirrtum“ vor! Es handelt sich hierbei um ein rechtsunerhebliches Irrtum. Eine Anfechtung ist ausgeschlossen.
Knowunity wurde bei Apple als "Featured Story" ausgezeichnet und hat die App-Store-Charts in der Kategorie Bildung in Deutschland, Italien, Polen, der Schweiz und dem Vereinigten Königreich regelmäßig angeführt. Werde noch heute Mitglied bei Knowunity und hilf Millionen von Schüler:innen auf der ganzen Welt.
iOS User
Philipp, iOS User
Lena, iOS Userin