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Schule. Endlich einfach.
Grundrechte
studywithlara
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11/12/13
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- Grundrechte - Menschenrechte - Bürgerrechte - Würde
GRUNDRECHTE S Grundrechte - sind die dem Einzelnen zustehenden Rechte, die in der Verfassung, also dem Grundgesetz, ausformuliert und garantieret sind - Jedes Grundrecht steht für den Schutz eines bestimmten Lebensbereichs - Abwehrrechte gegen den Staat - bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art.1 III GG) - können nicht außer Kraft gesetzt werden - gelten für alle gleichermaßen - höchste Norm ist die Menschenwürde (Staatsfundamentalnorm) Menschenrechte - Grundrechte, die allen Menschen von Geburt an unterschiedslos zukommen - Grundbedürfnisse und notwendig für das Überleben - bedingen einander, sind voneinander abhängig und unteilbar - Beispiel: Gleichheitssatz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit Buergerrechte - Rechte, die ein Bürger innerhalb eines Staates hat (nur den Deutschen vorbehaltene Grundrechte) - Beispiel: Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit und Recht der Freizügigkeit GRUNDRECHTE UND STAAT - Staat muss für Sicherheit sorgen - Mitwirkungsrechte (Wahlrecht) - soziale Grundrechte (Sicherheit) - institutionelle Garantie (Schutz der Familie, Garantie des Eigentums) - Abwehrrechte (Briefgeheimnis, Religionsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung) PFLICHTEN DER BURGER - Meldepflicht - Erziehung der Kinder - Zahlung der Steuern WÜRDE Niemand ist weniger wert als andere. Jeder Mensch, ganz gleich, wo er herkommt oder welches Geschlecht, hat seine Bedeutung seinen Wert. Dabei spielt die Religion oder Geld keine Rolle. Er hat seine ganz eigene Würde, die sich aus seinem Menschensein ableiten. Er muss geachtet werden und die Menschenwürde muss geschützt werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und...
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zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"
Grundrechte
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- Grundrechte - Menschenrechte - Bürgerrechte - Würde
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Politische Beteiligung
1
11/12
2
Q1- Verfassung-und Verfassungswirklichkeit
73
12
Grundrechte in BRD
10
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Q1,Q2,Q3 POWI Zusammenfassung
106
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GRUNDRECHTE S Grundrechte - sind die dem Einzelnen zustehenden Rechte, die in der Verfassung, also dem Grundgesetz, ausformuliert und garantieret sind - Jedes Grundrecht steht für den Schutz eines bestimmten Lebensbereichs - Abwehrrechte gegen den Staat - bindet Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht (Art.1 III GG) - können nicht außer Kraft gesetzt werden - gelten für alle gleichermaßen - höchste Norm ist die Menschenwürde (Staatsfundamentalnorm) Menschenrechte - Grundrechte, die allen Menschen von Geburt an unterschiedslos zukommen - Grundbedürfnisse und notwendig für das Überleben - bedingen einander, sind voneinander abhängig und unteilbar - Beispiel: Gleichheitssatz, Glaubens- und Gewissensfreiheit, Bekenntnisfreiheit, Meinungsfreiheit, Pressefreiheit Buergerrechte - Rechte, die ein Bürger innerhalb eines Staates hat (nur den Deutschen vorbehaltene Grundrechte) - Beispiel: Versammlungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit, Berufsfreiheit und Recht der Freizügigkeit GRUNDRECHTE UND STAAT - Staat muss für Sicherheit sorgen - Mitwirkungsrechte (Wahlrecht) - soziale Grundrechte (Sicherheit) - institutionelle Garantie (Schutz der Familie, Garantie des Eigentums) - Abwehrrechte (Briefgeheimnis, Religionsfreiheit, Unverletzlichkeit der Wohnung) PFLICHTEN DER BURGER - Meldepflicht - Erziehung der Kinder - Zahlung der Steuern WÜRDE Niemand ist weniger wert als andere. Jeder Mensch, ganz gleich, wo er herkommt oder welches Geschlecht, hat seine Bedeutung seinen Wert. Dabei spielt die Religion oder Geld keine Rolle. Er hat seine ganz eigene Würde, die sich aus seinem Menschensein ableiten. Er muss geachtet werden und die Menschenwürde muss geschützt werden. "Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und...
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