Die Grundprinzipien der Demokratie in Deutschland und das Rechtsstaatsprinzip bilden das Fundament unseres demokratischen Systems.
Das deutsche Grundgesetz verankert mit den Grundrechten 1-19 fundamentale Werte und Rechte für alle Menschen. An erster Stelle steht dabei die Menschenwürde in Artikel 1 Grundgesetz, die unantastbar ist und vom Staat geschützt werden muss. Dies zeigt sich in vielen Menschenwürde im Alltag Beispielen wie dem Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit oder dem Diskriminierungsverbot. Die 5 Staatsstrukturprinzipien - Demokratie, Bundesstaat, Rechtsstaat, Sozialstaat und Republik - geben dem deutschen Staat seine grundlegende Struktur und sichern die Rechte der Bürger.
Der Weg wie ein Gesetz in Deutschland entsteht, ist klar geregelt und folgt einem festgelegten Verfahren. Das Gesetzgebungsverfahren beginnt meist mit einem Gesetzentwurf der Bundesregierung oder des Bundestages. Nach mehreren Lesungen und Beratungen in verschiedenen Gremien wird das Gesetz vom Bundestag beschlossen und vom Bundesrat gebilligt. Im Vergleich dazu war die Weimarer Verfassung deutlich anders strukturiert - besonders der berüchtigte Artikel 48 Weimarer Verfassung gab dem Reichspräsidenten weitreichende Notstandsbefugnisse. Das heutige Grundgesetz hat aus diesen historischen Erfahrungen gelernt und enthält starke demokratische Sicherungen. Die Verfassungsprinzipien der Bundesrepublik Deutschland gewährleisten so eine stabile und freiheitliche Demokratie, in der die Rechte aller Bürger geschützt sind.