Die Sozialversicherungen in Deutschland bilden das Rückgrat des deutschen Sozialstaats. Eingeführt von Bismarck im 19. Jahrhundert, umfassen sie heute fünf Säulen: Kranken-, Unfall-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung. Diese basieren auf Prinzipien wie Solidarität, Selbstverwaltung und Versicherungspflicht. Das System steht vor Herausforderungen wie demografischem Wandel und sozialer Ungleichheit. Aktuelle Debatten drehen sich um Reformen wie das bedingungslose Grundeinkommen.
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