Geschäftsfähigkeit - Wer darf was?
Geschäftsfähigkeit bedeutet ganz einfach: Du kannst rechtsgültige Verträge abschließen, indem du deine Willenserklärung abgibst oder empfängst. Aber nicht jeder darf das!
Es gibt drei verschiedene Stufen. Bei der Geschäftsunfähigkeit können Kinder unter 7 Jahren und Menschen mit dauerhaften geistigen Störungen keine gültigen Verträge machen - ihre Willenserklärungen sind automatisch ungültig.
Beschränkt geschäftsfähig seid ihr zwischen 7 und 18 Jahren. Eure Verträge sind nur dann gültig, wenn eure Eltern vorher zugestimmt oder nachträglich genehmigt haben. Die große Ausnahme: das Taschengeld-Privileg! Damit könnt ihr kaufen, was ihr wollt - solange keine langfristigen Verpflichtungen entstehen.
Tipp: Mit 18 Jahren erhaltet ihr die volle Geschäftsfähigkeit und könnt alle Rechtsgeschäfte selbstständig abschließen - es sei denn, ihr seid bewusstlos, entmündigt oder habt andere Einschränkungen.


