EBM vs. GOÄ & Altersklassen
Abrechnungssysteme
Die Abrechnung unterscheidet sich nach Versicherungsart und Kostenträger.
- EBM: Einheitlicher Bewertungsmaßstab für gesetzlich Versicherte (Primärkassen wie AOK, Ersatzkassen wie TK).
- GOÄ: Gebührenordnung für Ärzte bei Privatpatienten und Selbstzahler-Leistungen (IGeL).
- UV-GOÄ: Speziell für Unfallversicherungen bei Arbeits-, Schul- oder Wegeunfällen.
Altersklassen im EBM
Für altersabhängige Pauschalen gelten exakte Altersgrenzen.
- Neugeborene: Bis zum 28. Lebenstag.
- Säuglinge: Ab dem 29. Lebenstag bis zum 12. Lebensmonat.
- Kinder & Jugendliche: Kleinkind (2–3 Jahre), Kind (4–12 Jahre), Jugendliche (13–18 Jahre).
💡 Tipp: Der EBM-Katalog nutzt immer 5-stellige Leistungsziffern ohne Doppelungen.



