Besitz und Eigentum
Grundlagen der Sachherrschaft
Besitz und Eigentum sind rechtlich zwei völlig verschiedene Paar Schuhe.
- Besitz: Die tatsächliche Gewalt über eine Sache nach § 854 BGB, erlangt durch einfache Handlung (Realakt).
- Eigentum: Die rechtliche Gewalt über eine Sache nach § 903 BGB, das umfassende Herrschaftsrecht.
- Besitzdiener: Jemand, der die Sache für einen anderen nutzt, wie ein Angestellter Werkzeuge (§ 855 BGB).
💡 Tipp: Wenn du ein Fahrrad mietest, bist du dessen Besitzer, aber der Vermieter bleibt der Eigentümer.





