Betriebsrat & Mitbestimmung
Der Betriebsrat
Arbeitnehmer vertreten ihre Interessen direkt gegenüber dem Arbeitgeber.
- Bildung: Ab 5 wahlberechtigten Mitarbeitern alle 4 Jahre wählbar.
- Mitbestimmungsgesetz: Regelt die Rechte bei Kündigung, Lohnfragen und Arbeitsschutz.
- Größe: Die Anzahl der Betriebsratsmitglieder wächst mit der Belegschaft.
Jugendvertretung (JAV)
Spezielle Stimme für jüngere Beschäftigte im Betrieb.
- JAV: Ab 5 Mitarbeitern unter 18 Jahren oder Azubis unter 25 Jahren.
- Aufgabe: Enge Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat für Jugendbelange.
💡 Tipp: Der Betriebsrat hat ein echtes Mitspracherecht bei Kündigungen – ohne seine Anhörung ist eine Kündigung oft unwirksam.



