Die gesetzliche Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialsystems, der 1995 eingeführt wurde, um die Versorgung Pflegebedürftiger zu verbessern und finanzielle Belastungen zu mildern. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle gesetzlich Krankenversicherten und wird durch Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Der Beitragssatz hat sich im Laufe der Zeit erhöht, um den steigenden Pflegebedarf zu decken.
- Die Pflegeversicherung wurde nach langer politischer Diskussion als fünfte Säule der Sozialversicherung eingeführt
- Ziel ist es, das Risiko der Pflegebedürftigkeit abzusichern und Betroffene finanziell zu entlasten
- Alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung sind automatisch pflegeversichert
- Die Beiträge werden prozentual vom Einkommen berechnet und von Arbeitnehmern und Arbeitgebern getragen
- Der Beitragssatz wurde seit Einführung mehrfach angepasst, zuletzt 2019 auf 3,05% (3,3% für Kinderlose)