Grundrechte und Menschenwürde
Was sind Grundrechte?
Die Grundrechte Definition beschreibt fundamentale Rechte im Grundgesetz, die als Abwehrrechte gegen den Staat dienen.
- Menschenrechte: Gelten für alle Menschen weltweit (z. B. Meinungsfreiheit).
- Bürgerrechte: Gelten nur für deutsche Staatsbürger (z. B. Versammlungsfreiheit).
- Unantastbarkeit: Sie binden die gesamte staatliche Gewalt als unmittelbar geltendes Recht.
Die Menschenwürde
Artikel 1 Grundgesetz besagt: Die Würde des Menschen ist unantastbar.
- Schutz der Menschenwürde Definition: Jeder Mensch hat denselben Wert, völlig unabhängig von Herkunft, Geld oder Religion.
- Verletzung der Menschenwürde im Alltag: Liegt vor, wenn Menschen herabgewürdigt oder wie bloße Objekte behandelt werden.
💡 Tipp: Merk dir für Klausuren den Menschenrechte und Bürgerrechte Unterschied: Menschenrechte gelten für jeden, Bürgerrechte erkennst du im Gesetz am Wortlaut "Alle Deutschen".


