Rechtsarten und Grundbegriffe
Öffentliches Recht regelt die Beziehung zwischen Staat und Bürgern - hier herrscht ein klares Machtgefälle. Der Staat steht über dem Bürger und kann Regeln durchsetzen.
Beim objektiven Recht geht's um alle Gesetze, die es gibt. Subjektives Recht bedeutet dagegen, welche konkreten Ansprüche du als Person hast. Wenn jemand dein Fahrrad klaut, hast du das subjektive Recht, es zurückzufordern.
Dispositives Recht kannst du durch Verträge ändern - beim zwingenden Recht geht das nicht. Materielles Recht sagt dir, wer welche Rechte und Pflichten hat. Formelles Recht erklärt, wie du diese Rechte durchsetzt.
💡 Merke dir: Alle Gesetze müssen verfassungskonform sein - sie dürfen nicht gegen das Grundgesetz verstoßen!



