Die zwei Willenserklärungen
Der Vertragsabschluss
Ein Kaufvertrag ist ein Verpflichtungsgeschäft und benötigt zwei übereinstimmende Willenserklärungen ().
- Antrag: Das erste Angebot oder die Bestellung an eine bestimmte Person.
- Annahme: Das Einverständnis mit diesem Antrag ohne Änderungen.
- Neuer Antrag: Jede Abänderung der ursprünglichen Bedingungen gilt rechtlich als neuer Antrag.
Fristen für den Zugang
Damit der Vertrag gilt, muss die Annahme rechtzeitig beim Empfänger ankommen ().
- Unter Anwesenden: Die Annahme muss sofort noch im selben Gespräch erfolgen.
- Unter Abwesenden: Die Annahme muss mindestens mit dem gleich schnellen Medium (z. B. E-Mail, Post) zurückgesendet werden.
💡 Achtung: Eine verspätete Annahme gilt rechtlich als neuer Antrag und muss vom anderen erst wieder angenommen werden.

































