Der Kaufvertrag und seine verschiedenen Arten bilden die Grundlage des Handelsrechts, wobei zwischen verschiedenen Vertragsformen je nach rechtlicher Stellung, Warenbeschaffenheit und Lieferbedingungen unterschieden wird.
• Der bürgerliche Kauf und der zweiseitige Handelskauf stellen die Hauptformen der Kaufvertragsarten dar
• Bei der Warenbeschaffenheit wird zwischen Stückkauf, Gattungskauf und Spezifikationskauf unterschieden
• Die Lieferbedingungen umfassen verschiedene Optionen von Barkauf bis Kauf auf Abruf
• Besondere Bedeutung haben die rechtlichen Stellungen der Vertragspartner für die Klassifizierung