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20.4.2021
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Informatik Persönlichkeitsrechte und Urheberrechtsbestimmungen 1 Als Persönlichkeitsrecht wird ein Bündel von ' Rechten bezeichnet das dem Schutz der Persönlichkeit vor Eingriffen in deren Leben-und Freiheitsbereich dient. Es kann also so genanntes postmortales Persönlichkeitsrecht auch über den Tod der Person hinaus wirken Das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) umfasst unter anderem den Schutz der persönlichen Ehre.Neben dieser Form des Ehrenschutzes erfährt die persönliche Ehre eines jeden ferner einen zivil-und strafrechtlichen Schutzgemäß §823 ABS.2 BGB,58185 ff.StGB. Der Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ist im Grundgesetz verankert. Zwei Grundrechte bilden seinen Pfeiler. Das Grundrecht der freien Entfaltung der Persönlichkeit aus Art .Der zivilrechtliche Schutz der Persönlichkeitsrechts basiert auf den verfassungsrechtlichen Grundlagen. Informatik Persönlichkeitsrecht und Urheberrechtsbestimmungen Das Urheberrecht des Bundesrepublik Deutschland umfasst den Teil der deutschen Rechtsordnung, mit dem schöpferische Leistung-so genannte Werke-auf den Gebieten der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst geschützt werden. Es ist die gesetzmäßige Definition über eigene schöpferische Werke. Es behandelt die Rechte an solche Werke in materieller und ideeller Hinsicht und erklärt außerdem den Urheber,als den Schöpfer eines Werkes,zum Rechtsinhaber Das Urheberrecht besagt, dass die Urheberin/ der Urheber das alleinige Recht hat,ihr/sein Werk zu verbreiten, zu senden, zu verleihen und aufzuführen Urheberrechte nach dem Urheberrechtsgesetz (UrhG) Als Urheber gilt der Schöpfer eines Werkes der Literatur, Wissenschaft, Kunst. Als Kunst gelten: bildende Kunst, Musik, Fotos, Architektur. Computerprogramme zählen als Sprachwerke zur Literatur. Der rechtliche Schutz erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers. Urheberpersönlichkeitsrechte Diese Rechte sind nicht übertragbar, sie bleiben beim Urheber oder seinen Angehörigen. Veröffentlichungsrecht (§ 12) Nur der Urheber...
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darf bestimmen, ob, wie und wo sein Werk veröffentlicht wird. Rückrufsrecht wegen gewandelter Überzeugung (5 42) Wenn das Werk nicht mehr der Überzeugung des Urhebers entspricht, darf er es von der Veröffentlichung wieder zurückziehen und diese untersagen. Recht des Entstellungsverbots (513) Der Urheber darf eine entstellende Veränderung seines Werkes verbieten. Verwertungsrechte Verwertung bedeutet: kommerzielle Nutzung. Der Komponist kann Nutzungsrechte durch einen Vertrag ganz oder teilweise z. B. einem Verlag oder einer Plattenfirma übertragen. Durch öffentliche Wiedergabe: Aufführungsrecht (519) Aufführung, z. B. bei einem Konzert In Form von Kopien/Drucken etc.: Vervielfältigungsrecht (§ 16) Bereits eine Kopie gilt als Vervielfältigung (auf Papier, Ton- oder Datenträgern). Verbreitungsrecht (517) Nur der Urheber darf Vervielfältigungs- stücke in der Öffentlichkeit anbieten. Recht der öffentlichen Zugäng- lichmachung (5 19a) Verfügbarmachen im Internet Recht der Wiedergabe durch Tonträger (521) Offentliches Abspielen über Lautsprecher Senderecht (520) Zum Beispiel über Radio und Fernsehen Bearbeitungsrecht ( 23) Nur mit Zustimmung des Urhebers oder seines rechtlichen Vertreters Rechtliche Folgen von Verstößen gegen Urheberrechte Schadenersatz (597): Herausgabe des Gewinns, Ersatz für Rufschädigung Strafe (5106): Zusätzlich kann ein Verstoß eine Geld- oder Freiheitsstrafe bedeuten.