Übersicht der Unternehmensformen: OHG und KG
Die zweite Seite der Rechtsformen Übersicht befasst sich mit den Personengesellschaften OHG und KG, die sich in wesentlichen Punkten von Kapitalgesellschaften unterscheiden.
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) erfordert mindestens zwei Gründer. Alle Gesellschafter sind zur Geschäftsführung berechtigt und gelten als Vollkaufleute.
Highlight: Ein charakteristisches Merkmal der OHG ist die volle persönliche Haftung aller Gesellschafter.
Die Gewinnverteilung erfolgt nach Kapitalanteilen und Mitarbeit, wobei 4% des Kapitalanteils garantiert sind. Zu den Vorteilen der OHG zählen die hohe Kreditwürdigkeit und das nicht erforderliche Mindestkapital.
Quote: "Jeder Gesellschafter gilt auch als Eigentümer" - Dies unterstreicht die enge Verbindung zwischen Gesellschaftern und Unternehmen in einer OHG.
Die Kommanditgesellschaft (KG) besteht aus mindestens zwei Personen: einem Vollhafter (Komplementär) und einem Teilhafter (Kommanditist). Die Geschäftsführung obliegt in der Regel dem Komplementär.
Vocabulary: Komplementär - Der unbeschränkt haftende Gesellschafter einer KG.
Vocabulary: Kommanditist - Der beschränkt haftende Gesellschafter einer KG.
Bei der Haftung zeigt sich ein wesentlicher Unterschied zwischen OHG und KG: Während in der KG der Vollhafter unbeschränkt haftet, ist die Haftung des Teilhafters auf seine Einlage beschränkt.
Die Gewinnverteilung in einer KG sieht vor, dass der Kommanditist zunächst 4% seines Kapitalanteils erhält, der Rest wird angemessen verteilt.
Example: In einer KG könnte ein Kommanditist 50.000€ einlegen und dafür jährlich mindestens 2.000€ (4%) Gewinnbeteiligung erhalten, unabhängig von seiner Mitarbeit im Unternehmen.
Zu den Vorteilen der Kommanditgesellschaft gehören die flexible Gestaltung der Einlagen und die Möglichkeit für Teilhafter, sich ohne aktive Mitarbeit am Unternehmen zu beteiligen. Allerdings haben Kommanditisten kaum Einfluss auf die Geschäftsführung, was als Nachteil gesehen werden kann.
Definition: Einlage - Der Betrag, den ein Gesellschafter in das Unternehmen einbringt und der seine Haftung sowie Gewinnbeteiligung bestimmt.
Beide Rechtsformen, OHG und KG, bieten flexible Strukturen für Unternehmer, die eine engere Verbindung zwischen Eigentum und Geschäftsführung wünschen, als es bei Kapitalgesellschaften der Fall ist. Die Wahl zwischen diesen Unternehmensformen hängt von individuellen Geschäftszielen, Haftungsbereitschaft und gewünschter Kontrolle ab.