Die Verfassung von 1848/49
Aufbau und Institutionen
Die Paulskirchenverfassung setzte auf eine konstitutionelle Monarchie mit echter Gewaltenteilung und einer unabhängigen Judikative.
- Kaiser: Ernannt aus den Fürsten, besitzt nur ein aufschiebendes Veto in der Gesetzgebung.
- Reichstag: Besteht aus dem Staatenhaus und dem Volkshaus.
- Reichsgericht: Fungiert als unabhängiger Verfassungsschutz.
Wahlrecht und Scheitern
Trotz fortschrittlicher Ideen scheiterte die Revolution von 1848 im Folgejahr.
- Wahlrecht: Allgemeines, geheimes und direktes Männerwahlrecht ab 25 Jahren für das Volkshaus.
- Folgen: Die Grundrechte wurden 1850 aufgehoben, liberale Vereine verboten und der Adel kehrte an die Macht zurück.
💡 Tipp: Merk dir für das Volkshaus 1849 die Formel „allgemein, direkt und geheim“ für alle Männer ab 25 Jahren.




