Vertragsarten Überblick
Verträge sind überall in eurem Leben! Ob ihr euch was kauft, eine Wohnung mietet oder Geld leiht - dahinter stecken immer rechtliche Regelungen.
Das BGB kennt acht wichtige Vertragsarten: Kaufvertrag (§ 433), Mietvertrag (§ 535), Pachtvertrag (§ 581), Leihvertrag (§ 598), Darlehensvertrag (§§ 488 & 491), Dienstvertrag (§ 611), Werkvertrag (§ 631) und Schenkungsvertrag (§ 516).
💡 Merktipp: Jede Vertragsart hat ihre eigenen Paragrafen im BGB - die solltet ihr für die Klausur draufhaben!











