Ablauf beim Zustandekommen von Kaufverträgen
Der Weg zum fertigen Kaufvertrag läuft meist in vier klaren Schritten ab. Zuerst stellt der Käufer eine Anfrage - das ist aber noch keine verbindliche Willenserklärung, sondern nur eine Informationsbitte.
Dann folgt die Bestellung des Käufers, die als erste echte Willenserklärung und Antrag gilt. Der Verkäufer antwortet mit einem Angebot, seiner ersten Willenserklärung.
Den Vertrag macht perfekt die Annahme des Käufers - das ist die zweite Willenserklärung. Erst wenn beide Seiten ihre Willenserklärungen abgegeben haben, ist der Kaufvertrag rechtsgültig abgeschlossen.
Merktipp: Anfrage = unverbindlich, Bestellung = verbindlich!



