Ausbildungsvertrag und Organisation der Krankenversorgung
Dein Ausbildungsvertrag muss unbedingt schriftlich sein - bei Minderjährigen unterschreiben die Eltern mit. Die Probezeit dauert mindestens einen, maximal vier Monate. Falls du durch die Prüfung fällst, kannst du sechs Monate nachholen oder ein ganzes Jahr verlängern.
Bei der Arbeitszeit gelten für dich als Minderjährige andere Regeln: maximal 40 Stunden pro Woche und täglich höchstens 8,5 Stunden. Als Volljährige darfst du bis zu 48 Stunden arbeiten. Beim Urlaub hast du als MFA richtig Glück - der Tarifvertrag gewährt dir bis zu 34 Werktage pro Jahr!
Die ambulante Versorgung findet in Hausarzt- und Facharztpraxen statt. Wenn das nicht ausreicht, kommt die stationäre Versorgung ins Spiel. Hier gibt es vier Arten: vollstationär, teilstationär, vor- und nachstationär sowie spezielle Eingriffe wie Biopsien.
Merke dir: Als Patient hast du im Krankenhaus keine freie Arztwahl - alle Ärzte sind dort angestellt!








