Abschirmung und Aktivität in der 4-A-Regel
Die Abschirmung ist ein weiterer wichtiger Aspekt der 4-A-Regel. Sie umfasst das Aufsuchen einer geeigneten Deckung, zum Beispiel bei Explosionsgefahr oder Behälterzerknall. Zudem gehört dazu das Abschirmen mittels geeigneter Schutzkleidung, beginnend bei persönlicher Schutzausrüstung (Schutzstufe 1) bis hin zu gasdichten Chemieanzügen mit zusätzlicher thermischer Isolierung (Schutzstufe 4).
Definition: Schutzstufen - Klassifizierung der Schutzausrüstung nach dem Grad des Schutzes, den sie bieten. Von Stufe 1 (grundlegender Schutz) bis Stufe 4 (höchster Schutz).
Die Grundausstattung besteht aus Schutzstufe 1 und schwerem Atemschutz, was meist bei Menschenrettungen zum Einsatz kommt.
Die Aktivität bezieht sich auf die Strahlung des Stoffes selbst. Diese sollte möglichst gering sein. Dieser Aspekt wird besonders in der Industrie genutzt, wo es wichtig ist, die Aktivität des Stoffes zu kennen. Ursprünglich war dieser Punkt nicht in der Regel enthalten.
Example: Bei Röntgenstrahlen werden alle vier Aspekte der 4-A-Regel angewendet:
- Abstand: Alle anderen Personen befinden sich in einem anderen Zimmer
- Abschirmung: Durch das andere Zimmer und Schutzkleidung
- Aufenthalt: Der Vorgang soll möglichst schnell ablaufen
- Aktivität: Die Strahlen werden so reguliert, dass sie dem Patienten nicht schaden
Die Einheit der transportierten Energie ist Gray (Gy). Sie beschreibt, wie viel Joule pro Masse auf den Patienten trifft (1 Gy = 1 J/kg).
Vocabulary: Gray (Gy) - Die SI-Einheit für die Energiedosis, die die absorbierte Strahlungsenergie pro Masseneinheit angibt.




