Grundlagen des Gesetzgebungsverfahrens
Nicht jeder kann einfach neue Gesetze vorschlagen - das wäre ziemlich chaotisch! Nur drei Staatsorgane haben das Initiativrecht: Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung.
Die Regeln für diesen Prozess stehen im Grundgesetz (Artikel 70-82) und sind ziemlich streng. Das hat einen wichtigen Grund: Deutschland will verhindern, dass unüberlegte Gesetze durchgewunken werden.
Wichtig zu wissen: Für einen Gesetzentwurf braucht der Bundestag mindestens 5% aller Abgeordneten, der Bundesrat mindestens 35 Stimmen der Landesvertreter.











