Die wichtigsten Institutionen der Europäischen Union
Das politische System der EU besteht aus mehreren Institutionen, die unterschiedliche Aufgaben erfüllen und zusammen die Funktionsweise der Union gewährleisten.
Das Europäische Parlament
Das Europäische Parlament wird alle fünf Jahre direkt von den Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten gewählt. Es hat seinen Hauptsitz in Straßburg, tagt aber auch in Brüssel und Luxemburg. Als supranationale Institution steht es über den einzelnen Nationen.
Highlight: Das Europäische Parlament ist die einzige direkt von den EU-Bürgern gewählte Institution.
Die Zusammensetzung des Parlaments richtet sich nach der Bevölkerungszahl der Mitgliedsstaaten. Jeder Mitgliedsstaat hat mindestens 6 und höchstens 96 Sitze, wobei die Gesamtzahl der Abgeordneten 751 nicht überschreiten darf.
Vocabulary: Supranational bedeutet "über den Nationen stehend" und beschreibt Institutionen, die Befugnisse haben, die über einzelne Nationalstaaten hinausgehen.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Europäischen Parlaments gehören:
- Die Gesetzgebungsfunktion gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union (auch Ministerrat genannt).
- Die Aufstellung des EU-Haushaltsplans zusammen mit dem Rat der EU.
- Die Wahl des Präsidenten der Europäischen Kommission und die Bestätigung der Kommissionskandidaten, die vom Europäischen Rat vorgeschlagen werden.
- Eine Kontrollfunktion gegenüber dem Ministerrat, der Kommission und der Europäischen Zentralbank, die regelmäßig Bericht erstatten müssen.
Example: Das Parlament kann Untersuchungsausschüsse einsetzen und Klage beim Europäischen Gerichtshof einreichen, um seine Kontrollfunktion auszuüben.
Die Europäische Kommission
Die Europäische Kommission ist ebenfalls eine supranationale Institution mit Sitz in Brüssel. Sie vertritt die Interessen der EU als Ganzes und nicht die einzelner Mitgliedsstaaten.
Definition: Die Europäische Kommission fungiert als "Hüterin der Verträge" und überwacht die Einhaltung des EU-Rechts.
Die Kommission setzt sich aus einem Kommissar pro Mitgliedsstaat zusammen, wobei jeder Kommissar für ein bestimmtes Ressort zuständig ist. Zu ihren Hauptaufgaben zählen:
- Die Umsetzung der Beschlüsse von EU-Parlament und Rat der EU.
- Die Überwachung der Einhaltung europarechtlicher Verträge.
- Das alleinige Initiativrecht für Gesetzesvorhaben und das Vorschlagsrecht für den EU-Haushalt.
- Die Vertretung der EU im Ausland.
Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH)
Der Europäische Gerichtshof mit Sitz in Luxemburg ist das oberste rechtsprechende Organ der EU. Seine Hauptaufgaben sind:
- Die Sicherstellung einer einheitlichen Auslegung des europäischen Rechts in allen Mitgliedsländern.
- Die Zuständigkeit für Klagen der Mitgliedsstaaten gegen die Kommission.
Der Europäische Rat
Der Europäische Rat ist eine intergouvernementale Institution, die sich aus den Staats- und Regierungschefs aller Mitgliedsstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Kommissionspräsidenten zusammensetzt. Er trifft sich viermal im Jahr zu EU-Gipfeltreffen.
Vocabulary: Intergouvernemental bedeutet "zwischen Regierungen" und beschreibt Institutionen, in denen die Regierungen der Mitgliedsstaaten direkt zusammenarbeiten.
Die Hauptaufgaben des Europäischen Rates sind:
- Das Setzen von Impulsen für die künftige Entwicklung der EU und die Formulierung von Zielvorgaben.
- Die Nominierung des Präsidenten der Europäischen Kommission.
- Die Ernennung des Hohen Vertreters der EU für Außen- und Sicherheitspolitik.
Der Rat der Europäischen Union (Ministerrat)
Der Rat der Europäischen Union, auch Ministerrat genannt, ist ebenfalls eine intergouvernementale Institution. Er hat seinen Hauptsitz in Brüssel, tagt aber auch in Luxemburg. Der Rat setzt sich aus den Fachministern der EU-Mitgliedsstaaten zusammen, wobei die Zusammensetzung je nach verhandeltem Politikbereich variiert.
Highlight: Der Vorsitz im Rat der EU wechselt alle sechs Monate zwischen den Mitgliedsstaaten.
Die Abstimmungsverfahren im Rat variieren je nach Verhandlungssache. Normalerweise wird mit qualifizierter Mehrheit abgestimmt. Seit dem Lissabon-Vertrag gilt das Prinzip der doppelten Mehrheit, bei dem mindestens 55% der Mitgliedsstaaten und mindestens 65% der EU-Bevölkerung zustimmen müssen.
Zu den Hauptaufgaben des Rates der EU gehören:
- Die legislative Beteiligung am Gesetzgebungsprozess gemeinsam mit dem Europäischen Parlament.
- Die Verabschiedung des EU-Haushalts zusammen mit dem Parlament.
- Die Unterzeichnung internationaler Übereinkünfte der EU gemeinsam mit dem Parlament.
Definition: Die Gewaltenteilung in der EU teilt sich wie folgt auf:
- Legislative (Gesetzgebung): Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union
- Exekutive (ausführende Gewalt): Europäischer Rat und Europäische Kommission
- Judikative (Rechtsprechung): Europäischer Gerichtshof
Diese Institutionen bilden das Fundament des politischen Systems der EU, das durch ein komplexes Zusammenspiel von supranationalen und intergouvernementalen Elementen gekennzeichnet ist.