EU-Institutionen und Ansätze
Die EU funktioniert über fünf Hauptinstitutionen, die zusammenarbeiten wie ein komplexes Uhrwerk. Das Europäische Parlament wird von uns Bürgern gewählt und vertritt unsere Interessen - allerdings darf es keine eigenen Gesetze vorschlagen.
Der Europäische Rat (die Regierungschefs) trifft sich regelmäßig und setzt große Ziele wie die Euro-Einführung. Der Ministerrat bearbeitet dann die konkreten Gesetzesvorschläge, wobei jedes Land eine gleichwertige Stimme hat.
Die Europäische Kommission schlägt neue Gesetze vor und überwacht, ob sich alle Länder an die Verträge halten. Der Europäische Gerichtshof löst Konflikte zwischen den Ländern und passt auf, dass alle EU-Recht einhalten.
Bei politischen Entscheidungen gibt es zwei Grundrichtungen: Intergouvernementaler Ansatz bedeutet, dass Staaten zusammenarbeiten, aber selbstständig bleiben (mit Vetorecht). Supranationaler Ansatz läuft eher wie ein Bundesstaat mit Mehrheitsentscheidungen.
💡 Merktipp: Kommission schlägt vor, Parlament und Rat entscheiden, Gerichtshof kontrolliert!




