Verfassungsprinzipien
Fundamente des Grundgesetzes
Die unantastbare Würde des Menschen und die Staatsstruktur sind absolut geschützt.
- Artikel 1 GG: Definiert die Menschenwürde als oberstes, unantastbares Absolutheitsrecht.
- Artikel 20 GG: Regelt Demokratie, Republik, Sozialstaat, Bundesstaat und Rechtsstaatsprinzip.
- Artikel 79 Abs. 3 GG: Schützt diese Prinzipien über die Ewigkeitsklausel vor jeder Abschaffung.
💡 Tipp: Die Ewigkeitsklausel ist die historische Lehre aus dem Scheitern der Weimarer Republik.











