Grundrechte und Verfassungsorgane
Grundrechte sind deine persönlichen Schutzschilde gegen den Staat - sie stehen im Grundgesetz und sind für alle Staatsorgane bindend. Der wichtigste Artikel ist Artikel 1: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Das bedeutet ganz einfach: Der Staat ist für dich da, nicht umgekehrt.
Unser politisches System funktioniert wie ein Räderwerk mit verschiedenen Verfassungsorganen. Die Bundesregierung (Exekutive) setzt Gesetze um und bringt neue Ideen ein. Der Bundestag (Legislative) kontrolliert die Regierung und wählt den Bundeskanzler.
Das Bundesverfassungsgericht (Judikative) passt auf, dass niemand gegen die Verfassung verstößt. Der Bundespräsident hat das höchste Amt und muss alle Gesetze absegnen. Der Bundesrat vertritt die Interessen aller Bundesländer.
Merktipp: Artikel 79 besagt, dass das Grundgesetz nur mit einer 2/3-Mehrheit geändert werden kann - so wichtig ist unsere Verfassung!





