Krankenversicherung
Die Krankenversicherung in Deutschland ist in zwei Hauptformen unterteilt: die gesetzliche und die private Krankenversicherung. Diese unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten:
-
Aufnahmepflicht: Die gesetzliche Krankenversicherung muss jeden aufnehmen, während private Versicherungen Bewerber ablehnen können.
-
Beitragsberechnung: In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Beitrag nach dem Einkommen (Solidarprinzip), während in der privaten Versicherung das individuelle Krankheitsrisiko, Alter und Geschlecht ausschlaggebend sind (Äquivalenzprinzip).
-
Leistungsumfang: Private Versicherungen ermöglichen individuelle Vertragsgestaltung bezüglich Behandlungsmethoden.
-
Familienversicherung: In der gesetzlichen Krankenversicherung sind Familienmitglieder automatisch mitversichert, in der privaten nicht.
-
Kostenerstattung: Bei der privaten Versicherung muss man beim Arzt in Vorkasse gehen.
Vocabulary: Solidarprinzip - Ein Grundsatz, bei dem die Gemeinschaft für den Einzelnen einsteht und umgekehrt.
Example: Bei der gesetzlichen Krankenversicherung zahlt ein Gutverdiener mehr ein als ein Geringverdiener, obwohl beide die gleichen Leistungen erhalten.
Die Krankenversicherung arbeitet nach verschiedenen Prinzipien:
- Sachleistungsprinzip: Versicherte erhalten medizinische Leistungen, ohne direkt zu bezahlen.
- Medizinischer Bedarf: Notwendige Leistungen zur Heilung von Krankheiten oder Verletzungen.
- Versicherungsrisiko: Kann sich durch gefährliche Sportarten erhöhen.
Die Ausgaben der Krankenversicherung verteilen sich hauptsächlich auf Krankenhausbehandlungen (35%), Arzneimittel (17%) und ärztliche Behandlungen (17%). Vergleichsweise wenig wird für Vorsorge- und Rehabilitationsleistungen (7%) sowie Früherkennungsmaßnahmen (1%) ausgegeben.






























