Regelsätze und Zusammensetzung des Bürgergeldes
Die Neuregelungen Bürgergeld im Vergleich zu Hartz IV zeigen sich deutlich in den erhöhten Regelsätzen. Für eine alleinstehende Person beträgt der Regelsatz im Bürgergeld 502 €, was eine Steigerung gegenüber dem Arbeitslosengeld II von 449 € darstellt. Auch für andere Personengruppen wie Paare und Kinder verschiedener Altersgruppen wurden die Sätze angehoben.
Die Zusammensetzung des Bürgergeldes für eine alleinstehende Person im Jahr 2023 gliedert sich wie folgt:
- Nahrung, Getränke, Tabakwaren: 174,19 €
- Freizeit, Unterhaltung und Kultur: 48,98 €
- Verkehr: 45,02 €
- Post und Telekommunikation: 44,88 €
- Bekleidung und Schuhe: 42,55 €
- Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände: 30,57 €
- Gesundheitspflege: 19,16 €
- Andere Waren und Dienstleistungen: 40,06 €
Example: Eine alleinstehende Person erhält somit 174,19 € für Nahrungsmittel und Getränke, was den größten Einzelposten im Bürgergeld darstellt.
Diese detaillierte Aufschlüsselung zeigt, wie die finanzielle Unterstützung durch Bürgergeld in Deutschland auf verschiedene Lebensbereiche verteilt ist, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu gewährleisten.









