Aufgaben & Rechte des Betriebsrats
Grundlagen & Wahl
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber auf Basis des Betriebsverfassungsgesetzes.
- Wahl: Möglich ab fünf Mitarbeitern; die Amtszeit beträgt vier Jahre.
- Kündigungsschutz: Mitglieder sind während der Amtszeit und ein Jahr danach unkündbar.
Die vier Stufen der Rechte
- Informationsrecht: Pflicht zur Info über neue Arbeitsabläufe oder Neubauten.
- Beratungsrecht: Mitsprache und Vorschläge bei der Personalplanung.
- Mitwirkungsrecht: Pflicht zur Anhörung vor Kündigungen oder Versetzungen.
- Mitbestimmungsrecht: Volles Vetorecht bei Arbeitszeiten und Urlaubsplanung.
💡 Tipp: Wenn sich Betriebsrat und Chef im sozialen Bereich gar nicht einigen können, entscheidet eine paritätisch besetzte Einigungsstelle.



