Zeitliche Abgrenzung - Sonstige Verbindlichkeiten und Forderungen
Stell dir vor, du zahlst deine Dezember-Miete erst im Januar – trotzdem gehört dieser Aufwand wirtschaftlich ins alte Jahr. Genau darum geht's bei der zeitlichen Abgrenzung: Aufwendungen und Erträge werden dem Geschäftsjahr zugeordnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören.
Sonstige Verbindlichkeiten verwendest du, wenn ein Aufwand ins alte Geschäftsjahr gehört, aber erst im neuen Jahr bezahlt wird. Beispiel: Die Lagermiete von 1.500€ für Dezember wird erst im Januar überwiesen. Buchung: Mietaufwand 1.500€ an sonstige Verbindlichkeiten 1.500€.
Sonstige Forderungen funktionieren umgekehrt bei Erträgen. Wenn dein Mieter die Dezember-Miete von 800€ erst im Januar zahlt, buchst du: sonstige Forderungen 800€ an Mieterträge 800€. So erfasst du den Ertrag trotzdem im richtigen Jahr.
Merktipp: Aufwand/Ertrag des ALTEN Jahres → Zahlung im NEUEN Jahr = sonstige Verbindlichkeiten/Forderungen




