Das Recht auf selbstbestimmtes Sterben GG ist ein fundamentales Grundrecht in Deutschland, das vom Bundesverfassungsgericht im Februar 2020 bestätigt wurde. Diese wegweisende Entscheidung hat den umstrittenen § 217 StGB für verfassungswidrig erklärt und damit die geschäftsmäßige Sterbehilfe entkriminalisiert.
Die Kernaussage des Gerichts besagt, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch ein Recht auf selbstbestimmtes Sterben umfasst. Dieses Recht besteht in jeder Lebensphase und ist nicht auf schwere Krankheiten beschränkt. Die Entscheidung betont, dass die Freiheit, sich das Leben zu nehmen, die Freiheit einschließt, hierfür bei Dritten Hilfe zu suchen und diese in Anspruch zu nehmen. Ein Selbstmordversuch ist in Deutschland nicht strafbar, und nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dürfen auch Sterbehilfevereine ihre Unterstützung anbieten.
Die 217 StGB neue Fassung muss nun vom Gesetzgeber neu konzipiert werden, um sowohl das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als auch den Schutz vulnerabler Personen zu gewährleisten. Die Bundesverfassungsgericht Sterbehilfe Pressemitteilung betonte, dass der Gesetzgeber ein Schutzkonzept entwickeln kann, das sicherstellt, dass die Entscheidung zur Selbsttötung tatsächlich auf einem freien Willen basiert. Dies könnte durch Beratungspflichten, Wartefristen oder behördliche Genehmigungserfordernisse erfolgen. Die Regelungen dürfen jedoch das Recht auf selbstbestimmtes Sterben nicht faktisch unmöglich machen.