Terror Abiturzusammenfassung

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Allgemeine Daten
kriminalistisches Drama
veröffentlicht 2015
Autor: Ferdinand von Schirach
Beschuldigung des Angeklagten: Abschuss
Passagier
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Autor: Ferdinand von Schirach
Beschuldigung des Angeklagten: Abschuss
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veröffentlicht 2015
Autor: Ferdinand von Schirach
Beschuldigung des Angeklagten: Abschuss
Passagier
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kriminalistisches Drama
veröffentlicht 2015
Autor: Ferdinand von Schirach
Beschuldigung des Angeklagten: Abschuss
Passagier

Allgemeine Daten kriminalistisches Drama veröffentlicht 2015 Autor: Ferdinand von Schirach Beschuldigung des Angeklagten: Abschuss Passagierflugzeug am 26.05.2013, um 20:21 über der Ortschaft Oberappersdorf mit Hilfe eines Luft-Luft-Lenkkörpergeschosses Definition Würde - Würde kann man nicht erwerben/verlieren, man hat sie einfach - Die eigene Würde darf von niemandem verletzt werden, gleichzeitig darf man selbst aber auch nicht die Würde eines anderen verletzen, da jeder gleichgestellt ist. Verteidiger Biegler befragt Angeklagter Koch. verteidigt Terror Kategorischer Imperativ (Kant) - Ob meine Handlung moralisch richtig oder falsch - ist, hängt allein vom guten Willen des Akteurs ab, das heißt der Übereinstimmung mit dem Vernunftgesetz. befragt Zeuge C. Lauterbach Definition Terror - Terrorismus -> Form des politischen Extremismus Faktisch ein Ausdruck der politischen Isolation revolutionärer Minderheiten Terror: der Vorgang, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen Gewalttaten wie Bombenanschläge & Morde ausführt, um Angst & Schrecken zu verbreiten - Terroristen wollen mit Terror bestimmte Ziele durchsetzen Ferdinand von Schirachs ,,Terror" - Figurenkonstellation ermahnt öfters bekannte Attentate: - Islamistisch motivierter Terror (z.B. Charlie Hebdo) - linksradikaler Terror - rechtsradikaler Terror - Der Utilitarismus besagt, dass moralische Handlungen dann gut sind, wenn sie mehr Glück als Leid verursachen. - Ob eine Handlung moralisch richtig oder falsch ist, hängt allein von ihren Konsequenzen ab, das heißt ob durch sie das Wohlergehen aller Betroffenen befördert wird. Vorsitzender Richter Deontologische Ethik eine Klasse von ethischen Theorien, die den moralischen Status einer Handlung nicht anhand ihrer Konsequenzen bestimmen kritisiert verhört Utilitarismus liefern sich argument. Duell klagt an befragt kritisch erteilt das Wort Staatsanwältin Nelson Zeugin Meiser (Nebenklägerin) Seiten mit Überschriften - S.7-10: Vorbereitung vor Prozess, Einleitung, Begrüßung S.15-21: Vorlesung Anklageschrift +...

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Erwiderung der Gegenschrift S.22-111: Beweisaufnahme, Vermehrung der Zeugen S.113-123: Plädoyer der Staatsanwältin - S.124-130: Plädoyer des Staatsanwalts S.134-139: Verurteilung mit Begründung - S.142-145: Urteilsverkündung Rolle des Zuschauers - Zuschauer als Schöffe Teil der fiktiven Handlung Abstimmung des Publikums über mögliches Urteil - Realitätsnahe Inszenierung der fiktiven Handlung Luftsicherheitsgesetz - Um terroristische Flugzeugangriffe zu verhindern dürfen Waffengewalt oder ähnliches angedroht oder angewendet werden Man soll nur die Maßnahme wählen, die das kleinere Übel beschafft und mit der die Allgemeinheit am besten leben kann. Waffengewalt selbst darf nur angewendet werden, wenn das Leben von Menschen betroffen bzw. durch das Luftfahrzeug gefährdet wird - Jegliche Waffengewalt darf allerdings nur durch die Anweisung des Bundesminister der Verteilung erfolgen Im Jahr 2016 wurde das Urteil geändert, da es gegen Würde geht, rechtlich also schuldig wenn man schießt, §3 wurde zurückgenommen Urteile Schuldspruch: wird mit Verstoß gegen Menschenwürde begründet, die es verbietet, dass man Leben gegen Leben abwägt es hätte keinen übergesetzlichen Notstand gegeben Freispruch: wird mit übergesetzlichem Notstand begründet Das Gesetz würde die Rettung von Verwandten entschuldigen, nicht aber die ,,selbstlose" Rettung - Ein mögliche unblutiges Ende der terroristischen Attacke wird als hypothetisch abgelehnt Das Verhör durch die Staatsanwältin These Begrün- dung STAATSANWÄLTIN NELSON Abschuss war nicht gerechtfer- tigt, es handelt sich um 164- fachen Mord, da Koch gegen geltendes Recht verstieß und ein übergesetzli- cher Notstand nicht vorlag. Hätten Passagiere Terroristen. überwältigen können? Abschuss war illegal. (Hinweis auf BVerfG-Urteil) Welches Verhältnis Opfer - Gerettete wäre angemessen? Koch hat kein Recht, über Menschenleben zu entschei- den. Lebenserwartung als Ent- scheidungshilfe über Leben und Tod gerechtfertigt? Terror ist nicht auf Flugzeuge beschränkt. Verlieren Menschen durch diese Instrumentalisierung ihre Menschenwürde? Koch wurde nicht angegriffen und getötet. Koch hat freiwillig den Solda- tendienst angetreten. Abschuss auch, wenn eigene Frau und eigenes Kind als Pas- sagiere im Flugzeug gewesen wären? MAJOR DER LUFTWAFFE KOCH Abschuss war begründet, da so 70 000 Menschen gerettet wurden. Wg. Rauchentwicklung war nicht erkennbar, ob Versuch stattfand. Gesetz ist falsch, da es dar- an hindert, durch den Tod von wenigen Menschen viele Menschen zu retten. Ist nur fallweise entscheidbar. Passagiere wären ohnehin gestorben. Passagiere tragen Mitschuld durch Wahl eines Flugzeugs als Transportmittel trotz Ter- rorgefahr. Flugzeugpassagiere sind Waffe des Terroristen geworden. Soldat muss Deutschland ge- gen einen Angriff notfalls mit eigenem Leben verteidigen. Schutz des Staates ist oberstes Gebot, Soldat ist zu Gehorsam verpflichtet. BVerfG-Urteil liefert Staat terroristischer Willkür aus. Frage kann nicht beantwortet werden. Begründungen für die jeweiligen Urteile PLÄDOYER DER STAATS- ANWÄLTIN These Begrün- dung Der Angeklagte ist wegen Mor- des in 164 Fällen zu verurteilen. a) Verstoß gegen die Verfas- sung, hier v. a. das Grundrecht auf Menschenwürde (Instru- mentalisierung/Abwägen von menschlichem Leben) und gegen das LuftSiG. b) Fehlen eines übergeord- neten Notstandes bzw. eines Widerstandsrechts. c) Abschuss hat Chancen auf unblutigen Ausgang (Räum- ung des Stadions, Über- wältigung des Terroristen) verhindert. PLÄDOYER DES VERTEIDIGERS Der Angeklagte ist nicht schul- dig. a) Prinzip (Menschenwürde) darf nicht absolut gesetzt wer- den - der Abschuss hat viele Menschenleben gerettet. b) BVerfG hat nicht über die Strafbarkeit eines Abschusses entschieden. c) Existenz von Präzedenzfällen für den Vorzug des kleineren Übels". d) Folge einer Bestrafung wäre vermutlich eine Zunahme ähn- licher terroristischer Attentate. e) Entführung durch Terroris- ten generiert Kriegszustand, in dem mit Opfern zu rechnen ist. Angeklagter Lars Koch Verteidiger Biegler Staatsanwältin Nelson Vorsitzender Zeuge Christian Lauterbach Charakterisierungen Zeugin und Nebenklägerin Franziska Meiser Schöffen 31 Jahre alt, Major der Luftwaffe verheiratet, hat einen zweijährigen Sohn - schießt die entführte Passagiermaschine mit 164 Menschen an Bord ab, da er mit der Tat 70000 potenzielle Opfer des geplanten Terroranschlages in der Münchner Allianz-Arena retten will - erfüllt die Rolle des Strafverteidigers, schützt ggf. seinen Mandanten, hält Plädoyer provoziert zuweilen den Vorsitzenden erfüllt die Rolle der Anklägerin, nimmt Angeklagten geschickt ins Kreuzverhör, um seine Schuld zu beweisen, hält Plädoyer argumentiert beim Verhör so, dass der Zeuge/ Angeklagte in eine argumentative Sackgasse gerät - leitet das Verfahren, führt Zeugenvernehmungen durch, verkündet das Urteil stellt Verbindung zum Publikum her Duty Controller (Stabsoffizier der Luftwaffe) im Nationalen Lage-und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum kann präzise und rational den Hergang der Ereignisse am Abschusstag berichten - Krankenschwester aus München, Witwe eines Abschussopfers schildert emotional die Ereignisse am Abschusstag das jeweilige Publikum der Aufführung