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Terror - Ferdinand von Schirach HINTERGRUND: 11. September 2001 (4 Flugzeuge von Al Quaida beschlagnahmt; 2 ins WTC, I ins Pentagon, I stürzt auf Feld ab), Terroranschlag; Folgen • Nato ruft Bündnisfall aus, ebenso Änderungen der US-Verteidigungspolitik • Westen verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien • Verhältnis zwischen westlicher und muslimischer Welt belastet: Steigender Rassismus gegenüber Muslimen • Veränderte Sicherheitspolitik und Antiterrorpolitik in BRD, wie Luftsicherheitsgesetz TATHERGANG: • 19:32 Eintreffen des Funkspruchs: Kenntnisssetzung über geplanten Terroranschlag auf Allianz Arena (70.000 Personen) - Befehl 1: Sichtkontakt aufnehmen: Sichtkontakt möglich, aber kein Funkkontakt - Befehl 2: Intervention (=Abdrängen): keine Reaktion - Befehl 3: Warning Burst (=Warnschuss): keine Reaktion - Frage nach Abschuss der Maschine: abgelehnt • 28 Minuten auf Bildschirme gestarrt, währenddessen zweifache Nachfrage Kochs über abgelehnten ,,engage" (=Abschussbefehl): zweifache Verneinung 20:24 Berechneter Zeitpunkt für Einschlag: 52 Minuten - insgesamt zum Treffen einer Entscheidung, wie zB. Räumung des Stadions (in ca. 15 Minuten möglich) veranlasste niemand • 21:21 (26.06.2013) schießt Lars Koch ,,ein Passagierflugzeug des Flugtyps Airbus Industrie A320-100/200" der deutschen Lufthansa AG als Flug mit Bezeichnung,,LH 2047 von Berlin nach München" mithilfe eines ,,Luft-Luft-Lenkkörpergeschosses" ab. Alle Passagiere tot. FIGURENCHARAKTERISIERUNG UND KONSTELLATION ANGEKLAGTER LARS KOCH (31 Jahre) • Verheiratet, hat einen Sohn • Gut in der Schule; 1,0 Abi (Bestes Mathe Abi BaWÜ und 2. Platz bei Jugend forscht = intelligent) • Ehrlich, diszipliniert, wissbegierig, sowie Diskussionsfreudig; logisch argumentierend • Gute Beziehung...
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zu seinen Eltern; glückliche und unbeschwerte Kindheit mit drei Jahre jüngeren Schwester • verwirklicht Traum des Vaters und wird Kampfpilot (Major der Luftwaffe) VORSITZENDER RICHTER STAATSANWÄLTIN FRAU NELSON VERTEIDIGER HERR BIEGLER ZEUGEN/NEBENKLÄGERIN FRAU FRANZISKA MEISER (34 Jahre): • Krankenschwester im Krankenhaus ,,Rechts der Isar" • toter Ehemann war Passagier (einziges Andenken: linke Schuhe) hat eine Tochter • bekam zuletzt eine SMS von ihrem Mann MILITÄRISCHER VORGESETZTER CHRISTIAN GEORG LAUTERBACH (49 Jahre): • Soldat und Oberleutnant, zur Tatzeit ,,DC" Duty Controller (=Stabsoffizier der Luftwaffe) • konnte sich vorstellen, dass Koch schießt WACHTMEISTER PROTOKOLLFÜHRERIN Seite I PROZESSAUFBAU DES GERICHTSVERFAHRENS: Leser*innen als Schöff*innen Fall: Flugzeug von Terroristen übernommen - Lars Koch schießt Flugzeug ab (164 Passagiere sterben; 70.000 werden ..gerettet") • 1.Akt: Eröffnung/Ansprache des Vorsitzenden, Aufnahme der Personalien und Anklage der Staatsanwältin, Beweisverfahren; Vernehmung des Angeklagten • 2. Akt: Plädoyer der Staatsanwaltschaft, Plädoyer der Verteidigung, Verurteilung mit Begründung/Freispruch mit Begründung ANALYSE DER PLÄDOYERS STAATSANWÄLTIN: Angeklagter ist schuldig, weil: • Er tat alles bei vollstem Bewusstsein; Mord • Leben mit Leben aufgewogen = Menschen zum Objekt gemacht Spontane moralische Überzeugung über Verfassung gestellt Ungerechtfertigter Abschuss -> Befehlsmissachtung • Hoffnung der Rettung genommen VERTEIDIGER: Angeklagter ist unschuldig, weil: Prinzip der Würde < das Richtige tun Gesetz über Fall Koch ist ungeklärt; keine Straftat • Vorzug des kleineren Übels; Staat muss die Mehrheit der Menschen schützen • Staat wäre erpressbar, wenn Soldat bestraft werden würde RECHTLICHE GRUNDLAGEN ŞI-LUFTSICHERHEITSGESETZ (LuftSiG): Schutz vor Angriffen auf Sicherheit des Luftverkehrs: besonders vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen $14-EINSA MABNAHMEN, AN JUNGSBEFUGNIS (LuftSiG): • §14, (1) - Befugnis zur Abdrängung von Luftfahrzeugen, dem Zwang zur Landung, der Androhung des Einsatzes von Waffengewalt und dem Abgeben von Warnschüssen • §14, (2) - es ist jene Maßnahme auszuwählen, welche den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt §14, (3) - unmittelbare Einwirkung von Waffengewalt ist nur zulässig, wenn den Umständen nach davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen Menschenleben eingesetzt werden soll: nur legitim, wenn sicher ist, dass die Waffengewalt das einzige Mittel zur Abwehr dieser Gefahr ist • §14, (4) - die Maßnahme in Abs.3 darf nur der Bundesminister der Verteidigung bzw. im Vertretungsfall oder das zu seiner Vertretung berechtigte Mitglied der Bundesregierung anordnen: Bundesminister der Verteidigung kann Inspekteur der Bundeswehr generell dazu ermächtigen Maßnahmen nach Abs. I anzuordnen GRUNDGESETZ: • Art. 1, (1) - die Würde des Menschen ist unantastbar Art. 1, (3) - Rechte im GG als unmittelbar geltende Rechte Art.2, (2) - die Freiheit der Person ist unverletzlich Art.3, (1) - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. • Art. 79, (3) - Ewigkeitsklausel Seite 2 KRITISCHE FRAGESTELLUNGEN / DAS DILEMMA • Darf man Leben gegen Leben abwägen? Hätte man anders handeln können? • Wie ist die Tat moralisch nachvollziehbar? Schuldfrage von zwei Seiten, verschiedene Perspektiven • Wie ist die gesetzliche Lage? • Warum entscheidet eine Person über tausend Menschenleben? • Umgang mit Freiheit und Sicherheit zur Vermeidung von Terror Staatsanwältin Nelson URTEIL I:VERURTEILUNG: Angeklagter ist in 164 Fällen schuldig zu sprechen • Leben gegen Leben abgewogen = Menschen zu Objekt gemacht • Würde des Menschen verletzt: Verstoß gegen Verfassung Artikel I • Passagiere werden Koch hilflos ausgeliefert Kein Grund, der nicht im Gesetz steht der Lars Koch befürwortet • Kein Näheverhältnis zwischen Pilot und Geretteten Verteidiger Biegler verteidigt provoziert diskutieren ETHISCHE UND MORALISCHE GRUNDLAGEN • Mitleidsethik: Entscheidungen und Handeln beruht auf dem Gedanken des Mitgefühls gegenüber anderen Deontologische Ethik (Pflichtethik): orientiert sich an Handlung selbst und nicht an den Folgen - handeln aus ,,Pflicht" und nach bestimmten Regeln (Gesetzen). Utilitarismus: handeln nach Nutzen; Nützlichkeitsprinzip • sind die Folgen nützlich/ ist etwas moralisch gut URTEILSBESPRECHUNG argumentiert so, dass Zeugen in Sackgasse geraten Vorsitzender PERSONENKONSTELLATION Lars Koch 31 Jahre alt Major der Luftwaffe URTEIL 2: FREISPRUCH: Angeklagter ist freizusprechen • Übergesetzlicher Notstandsfall . • Wählte das kleinere Übel Mögliche Rettung eher unwahrscheinlich Seite 3 Bei der Bundeswehr Kollegen tötet Mann von führt Zeugenvernehmung durch Lauterbach 49 Jahre alt Duty controller Meiser 34 Jahre alt Krankenschwester
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Lernblätter zu Terror
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Alles wichtige über das Buch TERROR.
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Es handelt sich um eine Dialog- bzw. Szenenanalyse zum Verhör des Lars Koch aus dem Buch „Terror“ von Ferdinand von Schirach. Die genaue Stelle ist S.76-S.79
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- Hier seht ihr die Analyse des Kreuzverhörs aus dem Buch Terror.
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Daten zum Stück, der Fall/ der Tathergang (knapp), wichtige Persönlichkeiten, das Dilemma, rechtliche Grundlagen (Luftsicherheitsgesetz, Grundgesetz) und ethische und moralische Grundlagen so ziemlich alles mit Seitenangaben
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Inhaltsangabe Akt 1
Terror - Ferdinand von Schirach HINTERGRUND: 11. September 2001 (4 Flugzeuge von Al Quaida beschlagnahmt; 2 ins WTC, I ins Pentagon, I stürzt auf Feld ab), Terroranschlag; Folgen • Nato ruft Bündnisfall aus, ebenso Änderungen der US-Verteidigungspolitik • Westen verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien • Verhältnis zwischen westlicher und muslimischer Welt belastet: Steigender Rassismus gegenüber Muslimen • Veränderte Sicherheitspolitik und Antiterrorpolitik in BRD, wie Luftsicherheitsgesetz TATHERGANG: • 19:32 Eintreffen des Funkspruchs: Kenntnisssetzung über geplanten Terroranschlag auf Allianz Arena (70.000 Personen) - Befehl 1: Sichtkontakt aufnehmen: Sichtkontakt möglich, aber kein Funkkontakt - Befehl 2: Intervention (=Abdrängen): keine Reaktion - Befehl 3: Warning Burst (=Warnschuss): keine Reaktion - Frage nach Abschuss der Maschine: abgelehnt • 28 Minuten auf Bildschirme gestarrt, währenddessen zweifache Nachfrage Kochs über abgelehnten ,,engage" (=Abschussbefehl): zweifache Verneinung 20:24 Berechneter Zeitpunkt für Einschlag: 52 Minuten - insgesamt zum Treffen einer Entscheidung, wie zB. Räumung des Stadions (in ca. 15 Minuten möglich) veranlasste niemand • 21:21 (26.06.2013) schießt Lars Koch ,,ein Passagierflugzeug des Flugtyps Airbus Industrie A320-100/200" der deutschen Lufthansa AG als Flug mit Bezeichnung,,LH 2047 von Berlin nach München" mithilfe eines ,,Luft-Luft-Lenkkörpergeschosses" ab. Alle Passagiere tot. FIGURENCHARAKTERISIERUNG UND KONSTELLATION ANGEKLAGTER LARS KOCH (31 Jahre) • Verheiratet, hat einen Sohn • Gut in der Schule; 1,0 Abi (Bestes Mathe Abi BaWÜ und 2. Platz bei Jugend forscht = intelligent) • Ehrlich, diszipliniert, wissbegierig, sowie Diskussionsfreudig; logisch argumentierend • Gute Beziehung...
Terror - Ferdinand von Schirach HINTERGRUND: 11. September 2001 (4 Flugzeuge von Al Quaida beschlagnahmt; 2 ins WTC, I ins Pentagon, I stürzt auf Feld ab), Terroranschlag; Folgen • Nato ruft Bündnisfall aus, ebenso Änderungen der US-Verteidigungspolitik • Westen verstößt gegen rechtsstaatliche Prinzipien • Verhältnis zwischen westlicher und muslimischer Welt belastet: Steigender Rassismus gegenüber Muslimen • Veränderte Sicherheitspolitik und Antiterrorpolitik in BRD, wie Luftsicherheitsgesetz TATHERGANG: • 19:32 Eintreffen des Funkspruchs: Kenntnisssetzung über geplanten Terroranschlag auf Allianz Arena (70.000 Personen) - Befehl 1: Sichtkontakt aufnehmen: Sichtkontakt möglich, aber kein Funkkontakt - Befehl 2: Intervention (=Abdrängen): keine Reaktion - Befehl 3: Warning Burst (=Warnschuss): keine Reaktion - Frage nach Abschuss der Maschine: abgelehnt • 28 Minuten auf Bildschirme gestarrt, währenddessen zweifache Nachfrage Kochs über abgelehnten ,,engage" (=Abschussbefehl): zweifache Verneinung 20:24 Berechneter Zeitpunkt für Einschlag: 52 Minuten - insgesamt zum Treffen einer Entscheidung, wie zB. Räumung des Stadions (in ca. 15 Minuten möglich) veranlasste niemand • 21:21 (26.06.2013) schießt Lars Koch ,,ein Passagierflugzeug des Flugtyps Airbus Industrie A320-100/200" der deutschen Lufthansa AG als Flug mit Bezeichnung,,LH 2047 von Berlin nach München" mithilfe eines ,,Luft-Luft-Lenkkörpergeschosses" ab. Alle Passagiere tot. FIGURENCHARAKTERISIERUNG UND KONSTELLATION ANGEKLAGTER LARS KOCH (31 Jahre) • Verheiratet, hat einen Sohn • Gut in der Schule; 1,0 Abi (Bestes Mathe Abi BaWÜ und 2. Platz bei Jugend forscht = intelligent) • Ehrlich, diszipliniert, wissbegierig, sowie Diskussionsfreudig; logisch argumentierend • Gute Beziehung...
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zu seinen Eltern; glückliche und unbeschwerte Kindheit mit drei Jahre jüngeren Schwester • verwirklicht Traum des Vaters und wird Kampfpilot (Major der Luftwaffe) VORSITZENDER RICHTER STAATSANWÄLTIN FRAU NELSON VERTEIDIGER HERR BIEGLER ZEUGEN/NEBENKLÄGERIN FRAU FRANZISKA MEISER (34 Jahre): • Krankenschwester im Krankenhaus ,,Rechts der Isar" • toter Ehemann war Passagier (einziges Andenken: linke Schuhe) hat eine Tochter • bekam zuletzt eine SMS von ihrem Mann MILITÄRISCHER VORGESETZTER CHRISTIAN GEORG LAUTERBACH (49 Jahre): • Soldat und Oberleutnant, zur Tatzeit ,,DC" Duty Controller (=Stabsoffizier der Luftwaffe) • konnte sich vorstellen, dass Koch schießt WACHTMEISTER PROTOKOLLFÜHRERIN Seite I PROZESSAUFBAU DES GERICHTSVERFAHRENS: Leser*innen als Schöff*innen Fall: Flugzeug von Terroristen übernommen - Lars Koch schießt Flugzeug ab (164 Passagiere sterben; 70.000 werden ..gerettet") • 1.Akt: Eröffnung/Ansprache des Vorsitzenden, Aufnahme der Personalien und Anklage der Staatsanwältin, Beweisverfahren; Vernehmung des Angeklagten • 2. Akt: Plädoyer der Staatsanwaltschaft, Plädoyer der Verteidigung, Verurteilung mit Begründung/Freispruch mit Begründung ANALYSE DER PLÄDOYERS STAATSANWÄLTIN: Angeklagter ist schuldig, weil: • Er tat alles bei vollstem Bewusstsein; Mord • Leben mit Leben aufgewogen = Menschen zum Objekt gemacht Spontane moralische Überzeugung über Verfassung gestellt Ungerechtfertigter Abschuss -> Befehlsmissachtung • Hoffnung der Rettung genommen VERTEIDIGER: Angeklagter ist unschuldig, weil: Prinzip der Würde < das Richtige tun Gesetz über Fall Koch ist ungeklärt; keine Straftat • Vorzug des kleineren Übels; Staat muss die Mehrheit der Menschen schützen • Staat wäre erpressbar, wenn Soldat bestraft werden würde RECHTLICHE GRUNDLAGEN ŞI-LUFTSICHERHEITSGESETZ (LuftSiG): Schutz vor Angriffen auf Sicherheit des Luftverkehrs: besonders vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen $14-EINSA MABNAHMEN, AN JUNGSBEFUGNIS (LuftSiG): • §14, (1) - Befugnis zur Abdrängung von Luftfahrzeugen, dem Zwang zur Landung, der Androhung des Einsatzes von Waffengewalt und dem Abgeben von Warnschüssen • §14, (2) - es ist jene Maßnahme auszuwählen, welche den Einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt §14, (3) - unmittelbare Einwirkung von Waffengewalt ist nur zulässig, wenn den Umständen nach davon auszugehen ist, dass das Luftfahrzeug gegen Menschenleben eingesetzt werden soll: nur legitim, wenn sicher ist, dass die Waffengewalt das einzige Mittel zur Abwehr dieser Gefahr ist • §14, (4) - die Maßnahme in Abs.3 darf nur der Bundesminister der Verteidigung bzw. im Vertretungsfall oder das zu seiner Vertretung berechtigte Mitglied der Bundesregierung anordnen: Bundesminister der Verteidigung kann Inspekteur der Bundeswehr generell dazu ermächtigen Maßnahmen nach Abs. I anzuordnen GRUNDGESETZ: • Art. 1, (1) - die Würde des Menschen ist unantastbar Art. 1, (3) - Rechte im GG als unmittelbar geltende Rechte Art.2, (2) - die Freiheit der Person ist unverletzlich Art.3, (1) - alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. • Art. 79, (3) - Ewigkeitsklausel Seite 2 KRITISCHE FRAGESTELLUNGEN / DAS DILEMMA • Darf man Leben gegen Leben abwägen? Hätte man anders handeln können? • Wie ist die Tat moralisch nachvollziehbar? Schuldfrage von zwei Seiten, verschiedene Perspektiven • Wie ist die gesetzliche Lage? • Warum entscheidet eine Person über tausend Menschenleben? • Umgang mit Freiheit und Sicherheit zur Vermeidung von Terror Staatsanwältin Nelson URTEIL I:VERURTEILUNG: Angeklagter ist in 164 Fällen schuldig zu sprechen • Leben gegen Leben abgewogen = Menschen zu Objekt gemacht • Würde des Menschen verletzt: Verstoß gegen Verfassung Artikel I • Passagiere werden Koch hilflos ausgeliefert Kein Grund, der nicht im Gesetz steht der Lars Koch befürwortet • Kein Näheverhältnis zwischen Pilot und Geretteten Verteidiger Biegler verteidigt provoziert diskutieren ETHISCHE UND MORALISCHE GRUNDLAGEN • Mitleidsethik: Entscheidungen und Handeln beruht auf dem Gedanken des Mitgefühls gegenüber anderen Deontologische Ethik (Pflichtethik): orientiert sich an Handlung selbst und nicht an den Folgen - handeln aus ,,Pflicht" und nach bestimmten Regeln (Gesetzen). Utilitarismus: handeln nach Nutzen; Nützlichkeitsprinzip • sind die Folgen nützlich/ ist etwas moralisch gut URTEILSBESPRECHUNG argumentiert so, dass Zeugen in Sackgasse geraten Vorsitzender PERSONENKONSTELLATION Lars Koch 31 Jahre alt Major der Luftwaffe URTEIL 2: FREISPRUCH: Angeklagter ist freizusprechen • Übergesetzlicher Notstandsfall . • Wählte das kleinere Übel Mögliche Rettung eher unwahrscheinlich Seite 3 Bei der Bundeswehr Kollegen tötet Mann von führt Zeugenvernehmung durch Lauterbach 49 Jahre alt Duty controller Meiser 34 Jahre alt Krankenschwester