Lebensmittelkennzeichnung bei Gentechnik
Die Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Lebensmitteln ist ein wichtiges Thema für Verbraucher und Produzenten. In Deutschland und der EU gibt es strenge Vorschriften zur Kennzeichnung von GVO Lebensmittel:
Kennzeichnungspflichtig sind:
- Alles, was aus gentechnisch veränderten Organismen oder Mikroorganismen besteht oder diese enthält
- Lebensmittel, die Zusatzstoffe, Aromen oder Zutaten aus GVO enthalten
- Futtermittel oder Futtermittelzusätze aus GVO
Beispiel: Sojabohnen, Mais, Pflanzenöl und Futtermittel sind häufig von der Kennzeichnungspflicht betroffen.
Nicht kennzeichnungspflichtig sind:
- Tierische Produkte, die mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden
- Technische Hilfsstoffe
- Unvermeidbare GVO-Spuren, solange diese weniger als 0,9% des Lebensmittels oder einer Zutat ausmachen
Highlight: Das Ohne Gentechnik-Siegel garantiert, dass bei der Herstellung keine gentechnisch veränderten Organismen verwendet wurden.
Lebensmittel, die häufig das Siegel "Ohne Gentechnik" tragen:
- Eier
- Fleisch und Fleischprodukte
- Milch und Milchprodukte
Die Ohne Gentechnik-Siegel Bedeutung ist für viele Verbraucher wichtig, da sie Transparenz über die Herstellungsmethoden bietet. Bei tierischen Produkten bedeutet dies, dass die Tiere nicht mit GVO oder aus GVO hergestelltem Futtermittel gefüttert wurden.
Es ist interessant zu bemerken, dass der Anteil gentechnisch veränderter Pflanzen bei Soja, Mais und Baumwolle im Gegensatz zu Weizen und Reis hoch ist. Dies liegt daran, dass Soja und Mais häufig als Tierfutter verwendet werden und die Nachfrage nach Baumwolle in der Textilindustrie hoch ist, wo Gentechnik weniger kritisch betrachtet wird.