Die Health Claims-Verordnung regelt die gesundheitsbezogenen Angaben auf Lebensmitteln und Nahrungsergänzungsmitteln in der Europäischen Union.
Die Health Claims Liste gemäß VO 432/2012 definiert präzise, welche gesundheitsbezogenen Aussagen für Lebensmittel und deren Inhaltsstoffe zulässig sind. Diese Verordnung schützt Verbraucher vor irreführenden Werbeaussagen und stellt sicher, dass nur wissenschaftlich belegte Gesundheitsversprechen kommuniziert werden dürfen. Gesundheitsbezogene Angaben Beispiele müssen sich auf spezifische Nährstoffe oder andere Substanzen beziehen und deren positive Wirkung auf die Gesundheit nachweisen.
Besonders relevant ist dies während der Schwangerschaft, wo der Nährstoffbedarf deutlich erhöht ist. Die DGE empfiehlt beispielsweise die Supplementierung von Folsäure bereits vor und während der Schwangerschaft zur Prävention von Neuralrohrdefekten. Der erhöhte Bedarf an verschiedenen Mikronährstoffen wird in der Schwangerschaft Ernährung Tabelle detailliert aufgeführt. Nahrungsergänzungsmittel Schwangerschaft können sinnvoll sein, sollten aber mit Bedacht gewählt werden. Nicht alle Präparate sind gleichermaßen geeignet oder notwendig. Die Stiftung Warentest hat verschiedene Produkte untersucht und bewertet regelmäßig deren Qualität und Nutzen. Besonders im 1. Trimester und 2. Trimester der Schwangerschaft ist eine ausgewogene Nährstoffversorgung von großer Bedeutung für die gesunde Entwicklung des Kindes. Gleichzeitig muss beachtet werden, dass einige Nahrungsergänzungsmittel Schwangerschaft schädlich sein können, wenn sie falsch dosiert oder ohne medizinische Indikation eingenommen werden.