Ambulante ärztliche Versorgung und Arztpraxen
Die ambulante Versorgung in Deutschland wird hauptsächlich durch niedergelassene Ärzte sichergestellt. Dabei unterscheidet man zwischen Vertragsärzten, die gesetzlich Versicherte behandeln, und Privatärzten für Privatpatienten. Vertragsärzte sind in Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) organisiert.
Definition: Die vertragsärztliche Versorgung umfasst die medizinische Behandlung von gesetzlich versicherten Patienten durch zugelassene Ärzte und Psychotherapeuten.
Es gibt verschiedene Organisationsformen für Arztpraxen:
- Gemeinschaftspraxis: Mehrere Ärzte arbeiten zusammen und rechnen gemeinsam ab.
- Praxisgemeinschaft: Ärzte teilen Räume und Geräte, rechnen aber getrennt ab.
- Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ): Eine Einrichtung unter ärztlicher Leitung mit mindestens zwei Fachgebieten.
Beispiel: In einer Gemeinschaftspraxis können ein Allgemeinmediziner und ein Internist zusammenarbeiten und ihre Leistungen gemeinsam mit der Krankenkasse abrechnen.
Krankenhausversorgung und Finanzierung
Die stationäre Versorgung erfolgt in Krankenhäusern, die von verschiedenen Trägern betrieben werden:
- Öffentliche Träger (z.B. Länder, Gemeinden)
- Freigemeinnützige Träger (religiöse oder humanitäre Organisationen)
- Private Träger (mit erwerbswirtschaftlichen Zielen)
Highlight: Die Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland basiert auf einem dualen System.
Die duale Finanzierung Krankenhaus bedeutet:
- Betriebskosten werden über Fallpauschalen finanziert.
- Investitionskosten werden von den Bundesländern getragen.
Vocabulary: Fallpauschalen sind standardisierte Vergütungen für bestimmte Behandlungen oder Diagnosen.