Gerechtigkeit nach Aristoteles
In Aristoteles' Philosophie bildet Gerechtigkeit das Fundament für ein tugendhaftes Zusammenleben in der Polis (Stadtgemeinschaft). Gerechte Gesetze schaffen dabei den Rahmen, der letztlich zum Glück der Gemeinschaft führt.
Aristoteles unterscheidet zwischen zwei Hauptformen: der allgemeinen Gerechtigkeit (Gesetzesbefolgung) und der partikularen Gerechtigkeit. Bei Letzterer differenziert er weiter zwischen der austeilenden Gerechtigkeit (distributiv) und der ausgleichenden Gerechtigkeit (kommutativ).
Die austeilende Gerechtigkeit regelt, wie der Staat Güter, Ämter und andere Ressourcen verteilt. Hier gilt das Prinzip "jedem das Seine" nach geometrischem Verhältnis – also basierend auf Kriterien wie Leistung oder Bedürftigkeit. Die ausgleichende Gerechtigkeit hingegen betrifft zwischenmenschliche Beziehungen und folgt dem Prinzip "jedem das Gleiche" nach arithmetischem Maß.
💡 Denk daran: Die ausgleichende Gerechtigkeit unterscheidet zwischen freiwilligen Beziehungen (wie Kaufverträgen) und unfreiwilligen (etwa Diebstahl oder Gewalt), bei denen ein Gericht für den Ausgleich des Schadens sorgt.


































