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Ethik /
austeilende und ausgleichende Gerechtigkeit
amanda
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11/12/13
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Aristoteles: Recht und Gerechtigkeit Austeilende Gerechtigkeit Ausgleichende Gerechtigkeit -freiwillige Beziehungen -unfreiwillige Beziehungen
Aristoteles Es gibt zwei Grundformen der Gerechtigkeit: AUSTEILENDE GERECHTIGKEIT ·regelt Verhältnis zwischen Staat und Bürger wirksam bei Verteilung von Werten z.B. Anerkennungen, Geld, Gütern, Rechten und Pflichten, die den Bürgern eines geordneten Gemeinwesens zustehen Verteilung nach dem Kriterium der „Angemessenheit" →> Bürger erhalten den Anteil, der ihrer Leistung entspricht AUSGLEICHENDE GERECHTIGKEIT •Wiederherstellung von verletztem Recht ·regelt zwischenmenschliche Beziehungen (betrifft das Verhältnis der Bürger untereinander) zwei Unterteile der wechselseitigen Beziehungen zwischen Menschen: freiwillige Beziehungen: Tauschgeschäfte, Vertragsabschlüsse > Ursprung der Beziehungen liegt in unserer freien Entscheidung →> „Gut gegen Gut“ (Kauf, Verkauf, Miete, Verträge) unfreiwillige Beziehungen: Täter muss an das Opfer einen entsprechenden Schadensersatz als Ausgleich leisten teils heimlich: Diebstahl, Ehebruch →> teils gewaltsam: Misshandlung, Totschlag, Beschimpfung • Richter versucht Verletzung der Gleichheit auszugleichen -> heutiges Zivil- und Strafrecht ·alle Beteiligen sollen gleich behandelt werden Aristoteles teilt das öffentliche ein, das private fehlt hier
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