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15.1.2022
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Aristoteles Es gibt zwei Grundformen der Gerechtigkeit: AUSTEILENDE GERECHTIGKEIT ·regelt Verhältnis zwischen Staat und Bürger wirksam bei Verteilung von Werten z.B. Anerkennungen, Geld, Gütern, Rechten und Pflichten, die den Bürgern eines geordneten Gemeinwesens zustehen →> Verteilung nach dem Kriterium der Angemessenheit" →> Bürger erhalten den Anteil, der ihrer Leistung entspricht AUSGLEICHENDE GERECHTIGKEIT Wiederherstellung von verletztem Recht regelt zwischenmenschliche Beziehungen (betrifft das Verhältnis der Bürger untereinander) -> zwei Unterteile der wechselseitigen Beziehungen zwischen Menschen: freiwillige Beziehungen: Tauschgeschäfte, Vertragsabschlüsse -> Ursprung der Beziehungen liegt in unserer freien Entscheidung →> ,,Gut gegen Gut" (Kauf, Verkauf, Miete, Verträge) unfreiwillige Beziehungen: Täter muss an das Opfer einen entsprechenden Schadensersatz als Ausgleich leisten →> teils heimlich: Diebstahl, Ehebruch →> teils gewaltsam: Misshandlung, Totschlag, Beschimpfung Richter versucht Verletzung der Gleichheit auszugleichen ->heutiges Zivil- und Strafrecht ·alle Beteiligen sollen gleich behandelt werden Aristoteles teilt das öffentliche ein, das private fehlt hier
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