Grundlagen der Organspende und gesetzliche Regelungen
Die Organspende ist ein komplexer medizinischer Prozess, bei dem funktionsfähige Organe von einem Spender auf einen Empfänger übertragen werden. Bei der postmortalen Organspende werden die Organe nach dem Tod des Spenders entnommen, während bei der Lebendspende bestimmte Organe wie eine Niere oder ein Teil der Leber zu Lebzeiten gespendet werden können.
Definition: Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist seit 2000 die bundesweit verantwortliche Koordinierungsstelle für die Organspende. Sie organisiert und überwacht alle Schritte des Spendeprozesses, mit Ausnahme der eigentlichen Organvermittlung.
Die medizinischen und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Organspende sind im Transplantationsgesetz geregelt. Aktuell gilt in Deutschland die Entscheidungslösung, bei der jeder Bürger sich aktiv für oder gegen eine Organspende entscheiden kann. Die viel diskutierte Widerspruchslösung Organspende wurde 2020 vom Bundestag abgelehnt.








































