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23.3.2021
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Politik 1. Erklärt, was unter horizontaler und vertikaler Gewaltenteilung sowie Gewaltenverschränkung zu verstehen ist. Horizontale Gewalt: - Die drei grundlegenden Funktion bzw. Gewalten des Staates werden auf unterschiedliche Institutionen aufgeteilt: Gewalt: Institutionen Legislative Gesetzesgebende Parlament Exekutive Ausführende Regierung/ Polizei Judikative Richterliche Gerichte - die judikative Gewalt, also die Gerichte, sind immer unabhängig vom Staat Legislative und Exekutive sind nicht ganz voneinander getrennt: die Parteien die im Bundestag (Legislative) die Mehrheit haben, sind die gleichen Parteien die in der Bundesregierung (Exekutive) vertreten sind; ehr eine gemeinsame Kooperation statt eine Gegenseite Kontrolle wir haben in Deutschland also scheinbar keine Horizontale Gewaltenteilung Vertikale Gewalt: hier gibt es die Gewalten auch auf der nächst kleineren Ebene (in allen Bundesländern) Diese sind auch bei der Gesetzgebung auf Bundesebene beteiligt, und diese Kontrollieren - Der Bundesrat, der zwar gleichgesetzt mit den Organen auf Bundesebene sind, vertritt aber die Interessen der Bundesländer Die Bundesregierung kann Gesetze vorschlagen. Insofern kann sich die Exekutive eben an den Eigentlichen Aufgaben der Legislative beteiligten. Es handelt sich in Deutschland also nicht um die Horizontale Gewaltenteilung, sondern um die vitale Gewaltenteilung. Es gibt also nicht Legislative auf der einen, und Exekutive auf der anderen Seite, sondern die Parlamentsmehrheit und die Regierung, die der Opposition gegenüber steht. Dieses System nennt man Gewaltenverschränkung. Aber auch hier ist die Judikative immer unabhängig.
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