Volksparteien vs. Interessenparteien und Parteienfinanzierung
Volksparteien wollen alle Bevölkerungsgruppen ansprechen und stellen weltanschauliche Punkte eher in den Hintergrund. Sie können leichter Kompromisse schließen und sprechen gemeinsame Interessen an – ein Beispiel ist die CDU. Interessenparteien hingegen konzentrieren sich auf bestimmte Gruppen (soziale, konfessionelle oder regionale) und vertreten deren spezifische Interessen. Die SPD war früher eine klassische Arbeiterpartei.
Die Finanzierung der Parteien erfolgt durch private und staatliche Mittel. Private Finanzquellen umfassen Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Parteivermögen. Besonders Spenden sind umstritten, da sie Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen könnten. Großspenden ab 10.000 € müssen daher öffentlich gemacht werden. Staatliche Zuschüsse gibt es für Wählerstimmen und als Ergänzung zu Beitrags- und Spendeneinnahmen, dürfen aber nicht höher sein als die Eigeneinnahmen.
Das Grundgesetz garantiert die freie Gründung von Parteien, erlaubt aber auch deren Verbot, falls sie Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abschaffen wollen. Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Bisher wurden in Deutschland nur wenige Parteien verboten, darunter KPD, SRP und der Verbotsversuch gegen die NPD.
⚖️ Wichtig: Die Fragmentierung des Parteiensystems in Deutschland nimmt zu. Wo früher wenige große Volksparteien dominierten, gibt es heute mehr kleinere Parteien mit spezifischen Zielgruppen – eine Herausforderung für stabile Regierungsbildungen.