Parteientypen und -finanzierung
Im deutschen Parteiensystem unterscheiden wir zwischen Volksparteien und Interessenparteien. Volksparteien wie die CDU sprechen alle Bevölkerungsgruppen an und stellen weltanschauliche Punkte eher in den Hintergrund. Sie können leichter Kompromisse schließen. Interessenparteien hingegen konzentrieren sich auf bestimmte Gruppen (sozial, konfessionell oder regional) und vertreten deren spezifische politische Interessen. Die SPD war früher eine klassische Arbeiterpartei, hat sich aber durch die Fragmentierung des Parteiensystems weiterentwickelt.
Die Finanzierung der Parteien erfolgt durch private und staatliche Mittel. Zu den privaten Mitteln zählen Mitgliedsbeiträge, Spenden und Einnahmen aus Parteivermögen. Spenden sind umstritten, da sie Einfluss auf politische Entscheidungen nehmen können. Großspenden ab 10.000 € müssen daher öffentlich gemacht werden. Staatliche Zuschüsse gibt es für Wählerstimmen und als Ergänzung zu den Eigeneinnahmen, wobei sie diese nicht übersteigen dürfen.
Das Grundgesetz garantiert die freie Gründung von Parteien, setzt aber auch Grenzen: Parteien, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit abschaffen wollen, können verboten werden. Über ein Verbot entscheidet das Bundesverfassungsgericht auf Antrag von Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Zu den bisher verbotenen Parteien zählen KPD, SRP und NPD.
💡 Wusstest du: Die Veränderung gesellschaftlicher Milieus und aktueller Themen führt dazu, dass Parteien ihre Konzepte ständig anpassen müssen, um relevant zu bleiben!