Gemeinschaftskunde/Sozialwesen /

Prüfungsvorbereitung - EU

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 Thema 11: EU
wichtige Etappen der Geschichte
➤ 19. Sept. 1946: Winston Churchill Vorschlag Gründung der „Vereinigten Staaten von
Europa"
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wichtige Etappen der EU-Geschichte, Organe der EU (Europäische Kommission, Europäischer Rat, Europäisches Parlament, Rat der EU, Europäischer Gerichtshof), Probleme der GASP

 

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Thema 11: EU wichtige Etappen der Geschichte ➤ 19. Sept. 1946: Winston Churchill Vorschlag Gründung der „Vereinigten Staaten von Europa" ► April 1949: Gründung NATO mit USA, CAN + 10 weitere europä. Staaten 9. Mail 1950: Schuman- Plan = grundlegende pol. Plan für Zusammenlegung der dt. & franz. Kohle- & Stahlproduktion nach dem 2. WK Vorschlag Gründung der Europ. Gemeinschaft für Kohle und Stahl EGKS Montanunion ➤ April 1951: Belgien, BRD, FR, ITA, LUX, NED gründen EGKS → 23. Juli 1952 tritt Vertrag in Kraft ➤ 25. März `57: Verträge von Rom „die Sechs" (Bel, BRD, FR, IT, LUX, NED) gründen Europ. Wirtschatfsgemeinschaft (EWG) & Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) Ziel: Schaffung einer Zollunion ► 1967: Zusammenlegung EGKS, EWG, Euratom => Europäische Gemeinschaft (EG) ➤ 1. Nov. `93: mit Inkrafttreten des Vertrags von Maastrich EU geboren Zeitplan & Bedingungen für Gemeinschaftswährung werden festgelegt Europ. Parlament erhält Gesetzgebungsbefügnisse vertragliche Bestimmungen zeichnen 3 Säulen ab Säule 1: Europäische Gemeinschaften (EWG, EGKS, Euratom); Entscheidung supranational getroffen Säule 2: Gemeinsame Außen- & Sicherheitspolitik (GASP) Säule 3: Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres (ZBJI) März `95: Schengener Abkommen an Grenzen zw. DE, den Beneluxstaaten, FR, SP, POR werden keine Personenkontrollen durchgeführt in weiteren Jahren treten immer mehr Staaten (auch Nicht-EU-Mitgliedstaaten) dem Schengenraum bei ● 2000: Vertrag von Nizza (soll institutionellen Rahmen für Osterweiterung schaffen) 2003: triff in Kraft & Europäische Grundrechtecharta wird aufgenommen ► 1. Dez. 2009: Inkrafttreten des...

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Vertrags von Lissabon einheitliche Struktur geschaffen EU wird Rechtsnachfolgerin der EG Rechte des EP gestärkt Charta der Grundrechte erhält Rechtsverbindlichkeit erstmals Möglichkeit des EU-Austritts Organe / Institutionen Europäischer Rat Präsident: Charles Michel oberstes Entscheidungsgremium der EU Treffen: „Europa-Gipfel“ (2x im Jahr) bestimmt pol. Kurs & Prioritäten der EU (→ Richtlinienkompetenz) Zusammensetzung 28 Staats- & Regierungschefs Prsäident (2,5 Jahre Amtszeit + 1x Wiederwahl) → existiert seit Lissaboner Vertrags Kommissionspräsidenten Aufgaben Richtlinienkompetenz für Grundsatzentscheidungen (z.B. Festlegung von Beitrittskriterien) Entwicklung für Leitlinien für GASP & GSVP (gem. Sicherheits- & Verteidigungspolitik) Impulse für Weiterentwicklung der EU legt allgemeine, politische Ziele fest Beschlussfassung innerhalb des ER ER trifft keine rechtsverbindliche Beschlüsse → nicht gesetzgebend seine politischen Vorgaben müssen in Verfahren erst zu Gesetzen gestaltet werden Europäische Kommission als „Hüterin der Verträge" o. „Motor der Integration" bezeichnet ● Zusammensetzung Präsident (Ursula von der Leyen) + je 1 Kommissionsmitglied pro EU-Mitgliedstaat → auf 5 Jahre ernannt jeder EU-Kommissar für bestimmten Aufgabenbereich zuständig Zustimmung des EU-Parlament für Ernennung des Präsidenten & Kommissare erforderlich Aufgaben alleiniges Initiativrechts für Gesetze (Vorschläge & Entwürfe an Parlament & Ministerrat Überwachung des EU-Rechts (mit EGH) Verwaltung des EU-Haushalts Umsetzung der Gemeinschaftspolitiken der EU in verschiedenen Bereichen (z.B. Umwelt- o. Agrarpolitik) Vertretung der EU auf internationaler Ebene Beschlussfassung innerhalb Kommission Einstimmigkeit bei Entscheidungen erforderlich jedes Kommissionsmitglied besitzt eine Stimme Entscheidungen werden dann nach außen getragen kollegiales Organ Europäisches Parlament seit 1979 von Bevölk. der Mitgliedsstaaten gewählt einzig direkt gewähltes Organ der EU Vertrag von Lissabon (2009) stärkt Befugnisse des EP´s in Bereichen Gesetzgebung, Haushalt & Genehmigung internationaler Vereinbarungen Zusammensetzung Aufgaben ● ● ● 751 Abgeordnete (750 + nicht stimmberechtigte Prlamentspräsident) Präsident: David-Maria Sassoli Abgeordnete auf 5 Jahre gewählt nach Prinzip der Verhältniswahl Anzahl der Sitze pro Land orientiert sich an Bevölkerungszahl DE hat 96 Beschlussfassung innerhalb des EP Abstimmungsverfahren richtet sich nach Fraktionszugehörigkeit, nicht nach Nationalität zur Verabschiedung eines Gesetzes ist absolute Mehrheit notwendig Rat der Europäischen Union Sitz: Brüssel ● Gesetzgebung gemeinsam mit Ministerrat (Instrumente: Anhörungsverfahren & Mitentscheidungsverfahren) hat kein Initiativrecht, kann aber Kommission zur Ausarbeitung zu Gesetzen auffordern indirekte Gesetzesinitiative EP stimmt Benennung der Kommissionsvorsitzenden & -mitgliedern zu o. lehnt ab demokratische Kontrolle der EU (Fragetsunden, Anfragen) parlamentarische Kontrollrechte (z.B. Misstrauensantrag gg. gesamte Kommission) Haushaltsbefugnisse EP teilt sich Haushaltsbefugnis mit Rat & kann daher Einfluss auf Ausgaben der EU ausüben parlamentarische Zustimmung: stimmt als letzte Instanz über Gesetze ab wichtigstes gesetzgebendes Organ der EU & eigentliche Machtzentrum des EU-Systems teilt sich mit EP die Gesetzgebungskompetenz & Verantwortung für EU-Haushalts auch ,Ministerrat" oder „der Rat" genannt ● Zusammensetzung Fachminister der Mitgliedsstaaten (alle 28 Minister eines Ressorts; Ministerrat sind alle Minister aller Ressorts) Vorsitz wechselt halbjährlich jedes EU-Land übt für 6 Monate Präsidentschaft des Rates aus ● Aufgaben Verabschiedung von Gesetzen (in Zusammenwirkung mit EP und auf Initiative der EU- Kommission) tätigt Abstimmungen der Wirtschafts- & Steuerpolitik Abschluss internationaler Verträge Entwicklung der GASP gemäß den Leitlinien des Europäischen Rates legt Haushaltsplan (mit EP) fest Beschlussfassung des Rates der EU ab Lissabon entscheidet Rat zunehmend mit qualifizierter Mehrheit (EU 28: 260 von 352 Stimmen), es sei denn, Verträge sehen anderes Verfahren vor jedes Land verfügt über 1 Stimme seit 2017 Verfahren der doppelten Mehrheit: doppelte Mehrheit dann erreicht, wenn 55% der Mitgliedstaaten zustimmen) Europäischer Gerichtshof Sitz: Luxemburg ● oberstes Rechtsprechungsorgan der EU mit EG- und EU-Verträgen ein europ. Gemeinschaftsrecht begründet vor nationalem Recht der Mitgliedsstaaten Schieds- und Gutachterinstanz Zusammensetzung 28 Richter (pro Mitgliedstaat ein Richter) werden von Regierungen der Mitgliedstaaten für 6 Jahre einvernehmlich ernannnt + 9 Generalanwälte Aufgaben ● Prüfen der Rechtmäßigkeit der Handlungen in der EU Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung & Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten Klärung von Streitigkeiten zwischen den EU-Organen Prüfen von Bürgerklagen gg. Verwaltungsakte der EU-Behörden & Gerechtsschutz zuständig für Verfassungsbeschwerden Beschlussfassung des EuGH Generalanwälte arbeiten Für und Wider anstehender Entscheidungen aus → unterbreiten Vorschläge für Urteil Entscheidungen im Plenum, als Große Kammer (13 Richter) oder in Kammern mit 3-5 Richtern gefällt Gericht folgt meist Vorschlägen der Generalanwälte Europäische Kommission Kontrolle (Anfragen, Misstrauen) hat Vorrang Vorschlag Entscheidung Institutionelles Dreieck Europäisches Parlament Rat der EU Haushalt, Gesetzgebung GASP-Probleme Außenpolitik ist häufig das Aushängeschild eines jeden Mitgliedslandes Profilierung in der Welt angestrebte Vergemeinschaftung der Außenpolitik durch EU außerordentlich ehrgeiziges & sehr schwierig zu erreichendes Ziel einzelne Länder beharren auf eigener Position → kommt es zur Einigung, ist es oft der kleinste gemeinsame Nenner (→ Wesensmerkmal der EU, besonders stark bei GASP) GASP ist wie eine „Kann-Bestimmung“ (könne gemeinsame Politik machen, müssen dies aber nicht) → kann gut sein, dass erst gar nicht versucht wird, gemeinsame Politik zu betreiben und einzelne Nationen vorpreschen schaffen vollendete Tatsachen die Kompromissfindung aussichtslos machen dient zur Beispiel Irak-Krise 2003: EU-Staaten versuchten erst gar nicht gemeinsame Bedrohungsanalyse durch zuführen → GBR oder DE posaunten Zustimmung o. Ablehnung eines milit. Eingreifens in die Welt, ohne sich in EU abzusprechen → andere Staaten scharten sich dann um die jeweiligen Lager Staaten verfolgten eigene Interessen und ignorierten die im EU-Recht so hochgehaltene GASP als Frage ,,Pro/ Contra USA und damit Pro/Contra Krieg im Irak“ ging, war EU tief gespalten Art. 11 des EU-Vertrags bestimmt, dass sich die Mitgliedstaaten jeder Handlung enthalten, "die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit in den internationalen Beziehungen schaden könnte." → verstoßen gg. eignen Vertrag neue Mitglieder erschweren Koordination der Außenpolitik → z.B. kamen 2004 10 neue Länder dazu noch mehr Meinungen und Interessen die zu beachten sind ehem. B-Kanzler Schröder: „Es gibt nicht zu viel Amerika, sondern zu wenig Europa" → deutlich, dass EU-Reform notwendig ist, damit Annäherung in der Außenpolitik geschieht Kritik an der GASP: 1. wenn EU Interessen international durchsetzen will, dann mit einer Stimme sprechen 2. EU muss in der Lage sein, im Krisenfall selber einzugreifen, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Truppen Lösungsvorschlag: „einheitliche Stimme der EU" muss Gesicht zugeordnet werden → z.B. Person die Gemeinsamkeiten zw. Nationen findet und GASP vertritt (gibt zwar die Hohen Vertreter der GASP aber die sind mehr Zuarbeiter des Ministerrats)

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Agrarpolitik) Vertretung der EU auf internationaler Ebene Beschlussfassung innerhalb Kommission Einstimmigkeit bei Entscheidungen erforderlich jedes Kommissionsmitglied besitzt eine Stimme Entscheidungen werden dann nach außen getragen kollegiales Organ Europäisches Parlament seit 1979 von Bevölk. der Mitgliedsstaaten gewählt einzig direkt gewähltes Organ der EU Vertrag von Lissabon (2009) stärkt Befugnisse des EP´s in Bereichen Gesetzgebung, Haushalt & Genehmigung internationaler Vereinbarungen Zusammensetzung Aufgaben ● ● ● 751 Abgeordnete (750 + nicht stimmberechtigte Prlamentspräsident) Präsident: David-Maria Sassoli Abgeordnete auf 5 Jahre gewählt nach Prinzip der Verhältniswahl Anzahl der Sitze pro Land orientiert sich an Bevölkerungszahl DE hat 96 Beschlussfassung innerhalb des EP Abstimmungsverfahren richtet sich nach Fraktionszugehörigkeit, nicht nach Nationalität zur Verabschiedung eines Gesetzes ist absolute Mehrheit notwendig Rat der Europäischen Union Sitz: Brüssel ● Gesetzgebung gemeinsam mit Ministerrat (Instrumente: Anhörungsverfahren & Mitentscheidungsverfahren) hat kein Initiativrecht, kann aber Kommission zur Ausarbeitung zu Gesetzen auffordern indirekte Gesetzesinitiative EP stimmt Benennung der Kommissionsvorsitzenden & -mitgliedern zu o. lehnt ab demokratische Kontrolle der EU (Fragetsunden, Anfragen) parlamentarische Kontrollrechte (z.B. 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Gemeinschaftsrecht begründet vor nationalem Recht der Mitgliedsstaaten Schieds- und Gutachterinstanz Zusammensetzung 28 Richter (pro Mitgliedstaat ein Richter) werden von Regierungen der Mitgliedstaaten für 6 Jahre einvernehmlich ernannnt + 9 Generalanwälte Aufgaben ● Prüfen der Rechtmäßigkeit der Handlungen in der EU Gewährleistung einer einheitlichen Auslegung & Anwendung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten Klärung von Streitigkeiten zwischen den EU-Organen Prüfen von Bürgerklagen gg. Verwaltungsakte der EU-Behörden & Gerechtsschutz zuständig für Verfassungsbeschwerden Beschlussfassung des EuGH Generalanwälte arbeiten Für und Wider anstehender Entscheidungen aus → unterbreiten Vorschläge für Urteil Entscheidungen im Plenum, als Große Kammer (13 Richter) oder in Kammern mit 3-5 Richtern gefällt Gericht folgt meist Vorschlägen der Generalanwälte Europäische Kommission Kontrolle (Anfragen, Misstrauen) hat Vorrang Vorschlag Entscheidung Institutionelles Dreieck Europäisches Parlament Rat der EU Haushalt, Gesetzgebung GASP-Probleme Außenpolitik ist häufig das Aushängeschild eines jeden Mitgliedslandes Profilierung in der Welt angestrebte Vergemeinschaftung der Außenpolitik durch EU außerordentlich ehrgeiziges & sehr schwierig zu erreichendes Ziel einzelne Länder beharren auf eigener Position → kommt es zur Einigung, ist es oft der kleinste gemeinsame Nenner (→ Wesensmerkmal der EU, besonders stark bei GASP) GASP ist wie eine „Kann-Bestimmung“ (könne gemeinsame Politik machen, müssen dies aber nicht) → kann gut sein, dass erst gar nicht versucht wird, gemeinsame Politik zu betreiben und einzelne Nationen vorpreschen schaffen vollendete Tatsachen die Kompromissfindung aussichtslos machen dient zur Beispiel Irak-Krise 2003: EU-Staaten versuchten erst gar nicht gemeinsame Bedrohungsanalyse durch zuführen → GBR oder DE posaunten Zustimmung o. Ablehnung eines milit. Eingreifens in die Welt, ohne sich in EU abzusprechen → andere Staaten scharten sich dann um die jeweiligen Lager Staaten verfolgten eigene Interessen und ignorierten die im EU-Recht so hochgehaltene GASP als Frage ,,Pro/ Contra USA und damit Pro/Contra Krieg im Irak“ ging, war EU tief gespalten Art. 11 des EU-Vertrags bestimmt, dass sich die Mitgliedstaaten jeder Handlung enthalten, "die den Interessen der Union zuwiderläuft oder ihrer Wirksamkeit in den internationalen Beziehungen schaden könnte." → verstoßen gg. eignen Vertrag neue Mitglieder erschweren Koordination der Außenpolitik → z.B. kamen 2004 10 neue Länder dazu noch mehr Meinungen und Interessen die zu beachten sind ehem. B-Kanzler Schröder: „Es gibt nicht zu viel Amerika, sondern zu wenig Europa" → deutlich, dass EU-Reform notwendig ist, damit Annäherung in der Außenpolitik geschieht Kritik an der GASP: 1. wenn EU Interessen international durchsetzen will, dann mit einer Stimme sprechen 2. EU muss in der Lage sein, im Krisenfall selber einzugreifen, nicht nur mit Worten, sondern auch mit Truppen Lösungsvorschlag: „einheitliche Stimme der EU" muss Gesicht zugeordnet werden → z.B. Person die Gemeinsamkeiten zw. Nationen findet und GASP vertritt (gibt zwar die Hohen Vertreter der GASP aber die sind mehr Zuarbeiter des Ministerrats)