Der Rat der Europäischen Union ist eines der wichtigsten Entscheidungsgremien der EU und arbeitet eng mit dem Europäischen Parlament zusammen.
Die Zusammensetzung des Rates der Europäischen Union besteht aus den Fachministern der 27 EU-Mitgliedstaaten, die sich je nach Politikbereich in verschiedenen Ratsformationen treffen. Der Hauptsitz befindet sich in Brüssel, wo die meisten Sitzungen stattfinden. Die Arbeitsweise ist durch regelmäßige Treffen der Minister gekennzeichnet, bei denen EU-Rechtsvorschriften verabschiedet und politische Entscheidungen getroffen werden. Eine wichtige Rolle spielt dabei das Abstimmungsverfahren im Rat der EU, das meist nach dem Prinzip der qualifizierten Mehrheit funktioniert. Dabei müssen 55% der Mitgliedstaaten zustimmen, die zusammen mindestens 65% der EU-Bevölkerung repräsentieren.
Der Europäische Rat hingegen, der oft mit dem Rat der EU verwechselt wird, setzt sich aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten zusammen und wird vom Europäischen Ratspräsidenten geleitet. Seine Hauptaufgabe ist die Festlegung der allgemeinen politischen Zielrichtungen und Prioritäten der EU. Die Beschlussfassung im Europäischen Rat erfolgt grundsätzlich im Konsens, wobei einzelne Mitgliedstaaten in bestimmten Fällen ein Vetorecht haben. Die Europäische Kommission als weiteres wichtiges EU-Organ arbeitet eng mit beiden Räten zusammen und hat das alleinige Initiativrecht für neue EU-Gesetze. Das komplexe Zusammenspiel dieser Institutionen gewährleistet eine ausgewogene Vertretung sowohl der nationalen als auch der gemeinschaftlichen Interessen in der Europäischen Union.