Umgang mit sexuellem Missbrauch bei den Zeugen Jehovas
Die Zeugen Jehovas haben eine komplexe und oft kritisierte Herangehensweise an Fälle von sexuellem Missbrauch innerhalb ihrer Gemeinschaft. Die Organisation vertritt offiziell eine strikte Position gegen jegliche Form von Missbrauch und betrachtet solche Handlungen als schwerwiegende Sünde. Allerdings zeigen Untersuchungen, wie die 2015 durchgeführte Fallstudie der australischen Royal Commission, dass die praktizierten Richtlinien oft veraltet und problematisch sind.
Hinweis: Die internen Richtlinien der Organisation zum Umgang mit Missbrauchsfällen basieren auf der sogenannten "Zwei-Zeugen-Regel", die besagt, dass für eine Anschuldigung zwei Zeugen erforderlich sind.
Ein besonders kritischer Aspekt der Zeugen Jehovas Lehre in diesem Zusammenhang ist der interne Umgang mit Missbrauchsvorwürfen. Gemeindeälteste werden angewiesen, Fälle zunächst intern zu behandeln, was von Kritikern als problematisch angesehen wird, da dies möglicherweise die strafrechtliche Verfolgung verzögert oder verhindert. Diese Praxis gehört zu den Zeugen Jehovas Sektenmerkmalen, die häufig kritisiert werden.
Die Zeugen Jehovas Kritik konzentriert sich besonders auf die mangelnde Transparenz und die potenziell schädlichen Auswirkungen ihrer internen Rechtsprechung. Opfer berichten häufig von Schwierigkeiten, ihre Erfahrungen zu melden, und von Druck, Stillschweigen zu bewahren. Dies wird oft damit begründet, den Ruf der Organisation zu schützen, was zu den problematischen Zeugen Jehovas verbotene Tätigkeiten gezählt werden kann.