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15.5.2021
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Name: TGS BBZ Saarlouis Datum: Grundkurs Ethik 11 (Dittgen) Thema: Sterbehilfe GLN M 4a Kurs: A Name: Marh Alichmani Hassn Unterschrift des Erziehungsberechtigten:__ Fallbeispiel >>Herr P.<< Punkte: 1. Warum möchte Herr P. sterben? Note: 32 P Herr P. ist 65 Jahre alt, als er bemerkt, dass er immer vergesslicher wird. Er geht daraufhin zum Arzt. Der stellt fest, dass Herr P. unter einer beginnenden Alzheimer-Krankheit leidet. Alzheimer ist nicht heilbar. Die Krankheit führt bei den betroffenen Patienten dazu, dass sie immer vergesslicher werden. Zuerst verlieren sie mehr und mehr das Kurzzeitgedächtnis, können sich also an Geschehnisse und Personen aus der jüngeren Vergangenheit nicht mehr erinnern. Dann geht nach und nach auch das Langzeitgedächtnis verloren. Die Patienten verlieren die Erinnerung an ihre Ver- gangenheit und erkennen zuletzt ihre engsten Angehörigen nicht wieder. Im Endstadium der Krankheit sind die Betroffenen vollständig pflegebedürftig, da sie selbst einfachs- te alltägliche Aufgaben und Handlungen nicht mehr selbstständig bewältigen können. Die Krankheit kann sich über viele Jahre hinziehen, was eine Belastung auch für die Angehörigen sein kann. Sie müssen zusehen, wie sich der geliebte Mensch immer mehr verändert und ,abbaut. Herr P. äußert daher den Wunsch, dass in dem Moment, da er seine Angehörigen nicht mehr erkennt, sein Leben durch einen Arzt beendet werden soll. Diesen Wunsch hält er auch-schriftlich fest. Durch Gabe von Medikamenten gelingt es noch einige Zeit, Herrn P.s Zustand einigermaßen...
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stabil zu halten. Nach sieben Jahren ist es aber soweit: Herr P. erkennt seine Frau, seine Kinder und Enkelkinder nicht mehr. 2. Ordnen Sie Herr P.s Fall in die Sterbehilfesystematik ein, in dem Sie prüfen, welcher Form der Sterbehilfe Herr P.s Wunsch entspricht und warum. Prüfen Sie, ob dieses Vorgehen, nach aktueller Gesetzgebung in Deutschland legal ist und so umgesetzt wird. 3. Argumentieren Sie aus Sicht der katholischen Kirche, ob ein Arzt Herr P.s Wunsch nachkommen dürfte. /10 4. Nennen Sie eine mögliche Alternative, die Herrn P. bliebe, außer dem Tod. Erklären Sie diese. 16 /10 1. Weil er an Alzheimer leidet und deshalb sterben möchte, sobald er beginnt, seine Angehörigen zu vergessen. Er möchte auch niemand zur Last fallen. Und er will nicht, dass seine Angehörigen wegen ihm leiden. Er möchte in Würde sterben. 2. Form der Sterbehilfe : Aktive Sterbehilfe: Weil der Tod durch ein Eingreifen von Außen (durch einen Arzt) eintritt. Herr P. hat dazu auch sein Wunsch zu sterben schriftlich festgehalten. D.h, dass der Arzt Herrn P. (unter seinem Willen) ein Mittel verabreicht, das zur Tötung führt. Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten und Straftat ( 5 Jahre Haft §216) . da hier im Gegensatz zur andere Sterbehilfe Arten, wird der Tod durch eine Handlung durch einen Dritten herbeigeführt. 3. Aus Sicht der katholischen Kirche, darf der Arzt nicht Herr P. Wunsch nachkommen. Da die Kirche lehnt jede Form der Aktiven Sterbehilfe ab ( einzige Ausnahme ist also die indirekte Sterbehilfe), das ist für sie ein Zugeständnis, denn nach ihrer Lehre darf nur Gott Leben beenden .Die katholischen Kirche betrachtet das Leben als etwas heiliges, als Geschenk der Liebe Gottes. Deshalb kann der Mensch darüber nicht selbst verfügen. Sie ist der Überzeugung, dass der Staat dann ein würdevolles Sterben ermöglicht, wenn er die flächendeckende medizinische und pflegerische Begleitung Schwerstkranker und Sterbender in den Mittelpunkt stellt und nach Kräften fördert. Die Kirche beteiligt sich hier mit einer intensiven seelsorglichen Betreuung der Sterbenden und ihrer Angehörigen. Es ist notwendig, die Palliativversorgung und die Hospizarbeit in ambulanten und stationären Einrichtungen zu fördern und auszubauen. Sie stellen eine zunehmend wichtige Antwort auf die Lebenslage und Bedürfnisse der Menschen dar. Viele haupt- und ehrenamtliche Hospizhelfer leisten einen wertvollen Dienst, indem sie Menschen im Sterben beistehen. 4. Herr P. kann in einem Hospiz aufgenommen werden. Dabei handelt es sich um eine selbständige Einrichtungen mit einem eigenständigen Versorgungsauftrag, die für Menschen mit unheilbaren Krankheiten in ihrer letzten Lebensphase eine palliativ-pflegerische und palliativ-medizinische Versorgung erbringen. Die Hospizarbeit geschieht entweder ambulant oder stationär. Bei ambulanten Hospizdiensten werden sterbende Menschen dort, wo sie leben (zu Hause, im Altenheim) in ihrer letzten Lebensphase begleitet. Stationäre Hospize sind kleine ,,Wohngruppen" mit bis zu 16 Betten, in denen eine Rundumversorgung gewährleistet ist. Hier können zeitweise auch Angehörige mit übernachten. Aktuell gibt es in Deutschland rund 1.500 ambulante Hospizdienste und circa 240 stationäre Hospizeinrichtungen. Die Kosten für einen Hospizaufenthalt übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und Spender. Bei der Hospizarbeit sind die Aufgaben vielschichtig : Physische, psychische, soziale und spirituelle Begleitung und Versorgung Psychosoziale und palliative Beratung, medizinisch-pflegerische Versorgung, Erfüllen letzter Wünsche, Hilfe im Alltag, Dasein, Trost spenden etc. Auch Angehörige, Familie und Freunde stehen im Fokus dieser Sorge Ein mitmenschliches, solidarisches Miteinander am Lebensende schaffen, wo notwendig mit fachlich qualifizierter Unterstützung. ●