Unternehmensrechtliche Grundlagen
Diese Seite erläutert die grundlegenden Begriffe des Unternehmensrechts. Ein Unternehmer im Sinne des Unternehmensgesetzbuches ist jemand, der ein Unternehmen betreibt. Dies können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein.
Ein Unternehmen wird definiert als eine auf Dauer angelegte Organisation zur selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, unabhängig davon, ob sie auf Gewinn ausgerichtet ist oder nicht. Gewinnorientierte Unternehmen werden als Profit-Organisationen (PO) bezeichnet, während Non-Profit-Organisationen (NPO) andere Ziele verfolgen, wie beispielsweise die Versorgung der Bevölkerung.
Definition: Ein Unternehmen ist eine dauerhafte Organisation zur selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit, unabhängig von der Gewinnabsicht.
Die Firma ist der im Firmenbuch eingetragene Name des Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und rechtlich handelt. Unternehmen, die nicht im Firmenbuch eingetragen sind, führen eine Unternehmensbezeichnung.
Highlight: Die Eintragung ins Handelsregister ist für bestimmte Unternehmen verpflichtend, für andere freiwillig.
Das Firmenbuch ist ein öffentliches EDV-Verzeichnis, das wichtige rechtliche Informationen über Unternehmen enthält. Die Eintragung ins Handelsregister ist für Einzelunternehmer ab einem bestimmten Jahresumsatz, Kapitalgesellschaften, Personengesellschaften und Genossenschaften verpflichtend. Kleinere Einzelunternehmen und freie Berufe können sich freiwillig eintragen lassen.
Vocabulary: Firmenbuch - Ein öffentliches Verzeichnis, das wichtige rechtliche Informationen über Unternehmen enthält.