Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine der wichtigsten Kapitalgesellschaftsformen in Deutschland, die sich besonders für große Unternehmen eignet.
Eine AG Gründung erfordert ein Mindestkapital von 50.000 Euro und kann von einer oder mehreren Personen durchgeführt werden. Die Gründung erfolgt in mehreren Schritten: Zunächst wird die Satzung notariell beurkundet, dann erfolgt die Einzahlung des Grundkapitals und die Bestellung der AG Organe (Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung). Der Vorstand übernimmt die AG Geschäftsführung und vertritt die Gesellschaft nach außen, während der Aufsichtsrat den Vorstand kontrolliert und die Hauptversammlung wichtige Grundsatzentscheidungen trifft.
Im Vergleich AG und GmbH zeigen sich deutliche Unterschiede: Die AG ist besonders für kapitalintensive Großunternehmen geeignet und bietet durch den Börsengang Zugang zum Kapitalmarkt. Die Vorteile AG gegenüber GmbH liegen in der leichteren Übertragbarkeit der Anteile und der höheren Reputation. Die AG Gewinnverteilung erfolgt durch Dividenden an die Aktionäre, wobei diese nur am Gewinn beteiligt werden, wenn die Hauptversammlung dies beschließt. Zu den Nachteilen gehören der höhere Verwaltungsaufwand und die strengeren Publizitätspflichten. Die AG und GmbH Gemeinsamkeiten bestehen hauptsächlich in der beschränkten Haftung der Anteilseigner und der rechtlichen Selbstständigkeit der Gesellschaft. Eine Besonderheit ist die Möglichkeit einer AG als Gesellschafter einer GmbH, wodurch verschiedene Unternehmensstrukturen geschaffen werden können.